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Cuius regio, eius religio

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Cuius regio, eius religio, auch cuius regio, illius religio (lateinisch für wessen Gebiet, dessen Religion, im damaligen Sprachgebrauch oft wes der Fürst, des der Glaub’), ist eine lateinische Redewendung, die besagt, dass der Herrscher eines Landes berechtigt ist, die Religion und insbesondere auch die Konfession für dessen Bewohner vorzugeben. Sie ist die Kurzform eines im Augsburger Religionsfrieden 1555 niedergelegten Rechtsprinzips, welches wie folgt lautet:

"Ut cuius sit regio, hoc est ducatus, principatus, territorium seu ius territorii, eius etiam sit religio, hoc est ius episcopale seu iurisdictio spiritalis." [1]

Einzelnachweise

  1. Bernd Christian Schneider: Ius reformandi / Die Entwicklung eines Staatskirchenrechts von seinen Anfängen bis zum Ende des alten Reiches, Mohr Siebeck, 2001, S. 312

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