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Betriebsstätte

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Betriebsstätte ist ein Begriff aus der Wirtschaft und dem nationalen und internationalen Steuerrecht. Gemäß dem deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gehört eine Betriebsstätte auch zu „ortsfesten Einrichtungen“ eines Unternehmens.[1] Da große Unternehmen oft mehrere Betriebsstätten haben, muss immer der Geschäftssitz (Hauptsitz) angegeben werden. In diesem Zusammenhang kann das Problem auftreten, an welchen Staat jeweils die fälligen Steuern zu zahlen sind, da im Unterschied zu den einzelnen arbeitenden Personen nicht allein der Wohnort des Unternehmers, sondern zum Beispiel auch der Ort der Produktion oder Dienstleistung maßgebend sein kann. Der § 12 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) definiert eine Betriebsstätte als jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.

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Andere Lexika




Siehe auch

Einzelnachweise

  1. siehe § 3 BImSchG Absatz 5 Nummer 1