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Berlin (West)

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Berlin (West) war ab 1982 die amtliche Bezeichnung für Westberlin.[1] Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 und die Verfassung von Berlin von 1950 wiesen Gesamt-Berlin[2] bzw. ausdrücklich „Groß-Berlin“ von Anfang an als Land der Bundesrepublik Deutschland aus, doch war dies nur ein politischer Wunsch, der aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden konnte. Westberlin stand seit 1945 unter der Hoheit der drei westlichen Besatzungsmächte Vereinigte Staaten (USA), Vereinigtes Königreich und Frankreich, die wiederum die Stadt in den drei Westsektoren verwalteten. So konnten Westberliner nicht zum Wehrdienst in der westdeutschen Bundeswehr herangezogen werden. Es wurde jedoch ein Personalausweis für Westberliner eingeführt, der den Vermerk „Der Inhaber dieses Ausweises ist deutscher Staatsangehöriger“ enthielt.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Berlin (West)) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise

  1. Rundschreiben I Nr. 120/1982 des Senators für Inneres vom 24. November 1982 betr. Bezeichnung Berlins und seiner Stellung zum Bund
  2. Hierzu Gero Pfennig/Manfred J. Neumann (Hrsg.): Verfassung von Berlin. Kommentar, 3. Aufl. 2000, Art. 1, Rn 4; Art. 4, Rn 3 f.