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Berlin/Bonn-Gesetz
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands |
Kurztitel: | Berlin/Bonn-Gesetz |
Abkürzung: | Berlin/BonnG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verfassungsrecht |
Datum des Gesetzes: | 26. April 1994 (BGBl 1994n I S. 918) |
Inkrafttreten am: | 7. Mai 1994 |
Letzte Änderung durch: | Art. 57 G vom 12. Dezember 2019 (BGBl 2019n I S. 2652, 2721) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2020 (Art. 60 G vom 12. Dezember 2019) |
Das Berlin/Bonn-Gesetz regelt unter anderem den Umzug des Bundestages, wesentlichen Teilen der deutschen Bundesregierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbehörden und anderer Bundeseinrichtungen. Es ist eine Folge des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, infolge der deutschen Wiedervereinigung seinen Sitz von Bonn nach Berlin zu verlegen. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin formal und symbolisch bereits mit dem Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990 geworden.
In der Diskussion um das Gesetz wurde angeführt, dass der Umzug nach Berlin dem Bund hohe Kosten verursachen würde und man dieses Geld besser in den Aufbau der neuen Bundesländer investieren könne.[1][2] Viele Beamte in den Bundesministerien und -behörden hatten Wohnsitz, Lebensmittelpunkt und oft auch ein Eigenheim in der Stadt Bonn oder der unmittelbaren Umgebung; sie waren sehr beharrlich und suchten ebenfalls nach Gründen, um sich gegen die Veränderung zu wehren. Daher dauerte der Umzug von Bonn nach Berlin entsprechend lange. Klara Geywitz (SPD), seit dem 8. Dezember 2021 Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Kabinett von Olaf Scholz (SPD), wurde Beauftragte der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich.
Die in der Bundesstadt Bonn verbleibenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundeshauptstadt Berlin erhalten; dementsprechend sollen die ihren Sitz in Berlin nehmenden Bundesministerien auch einen Dienstsitz in Bonn behalten. Einige Bundesbehörden hatten zuvor ihren Dienstsitz in Frankfurt am Main und zogen nach Bonn:
- Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft und Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung von Frankfurt am Main (1995 zusammengelegt in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)
- Bundesrechnungshof
- Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verschmolzen
- Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (jetzt: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung)
Einzelnachweise
- ↑ Manfred Görtemaker: Die Entstehung der Berliner Republik. In: Website der Bundeszentrale für politische Bildung. Abgerufen am 12. Oktober 2022.
- ↑ Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich zum Sachstand der Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands vom 26. April 1994 (Berlin/Bonn-Gesetz). (als PDF online).
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