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Bürgerstadtwerke
Als Bürgerstadtwerke bezeichnet man Energieversorgungsunternehmen, die meist in der Rechtsform der Genossenschaft organisiert sind. Die Eigentümer des Energieversorgungsunternehmens, und auch gleichzeitig die Kunden, sind direkt die Bürger. Diese Rechtsform löst den Interessenkonflikt zwischen Eigentümern (in aller Regel verfolgen diese das Interesse der Gewinnmaximierung) und Kunden (Interesse an einem günstigen Preis) auf. Die Ansätze von Unternehmen, die als Genossenschaft organisiert sind, gehen auf die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung von Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen Mitte des 19. Jahrhunderts zurück.
Bürgerstadtwerke wurden gegründet, um die Grundversorgung, das heißt in diesem Fall die günstige Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität und Erdgas zu erreichen, da die Gründer der Bürgerstadtwerke der Auffassung sind, dass weder private Energieversorgungsunternehmen noch die bisherigen kommunalen Stadtwerke in der Lage sind, dieses Ziel angemessen zu erreichen. Die Idee der Bürgerstadtwerke ist vergleichbar mit der Idee der Wohnungsbaugenossenschaft oder der Genossenschaftsbank, die neben öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten (wie den Sparkassen) und privaten Geschäftsbanken die dritte Form der deutschen Kreditinstitute darstellt. Vergleichbar damit stellen Bürgerstadtwerke die dritte Form von Energieversorgungsunternehmen neben privaten Energieversorgern (vergleichbar mit privaten Geschäftsbanken) und kommunalen Stadtwerken (vergleichbar mit öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten) dar.
Beispiele sind:
- Elektrizitätswerke Schönau, 1994 gegründet
- Bremer Energiehaus-Genossenschaft, 2006 gegründet
- BürgerStadtWerke eG in Berlin
- Energiehaus Dresden, 2007 gegründet
Andere Lexika
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Erster Autor: Patrickgh angelegt am 09.09.2010 um 06:37, weitere Autoren: Michileo, G-41614, WWSS1