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Autobahn (Schweiz)
Die Autobahnen der Schweiz werden vom Bund sowie in geringerem Umfang von einzelnen Kantonen betrieben. Das Autobahnnetz der Schweiz entspricht nicht dem Nationalstrassennetz der Schweiz, das alle vom Bund betriebenen Fernstrassen umfasst – auch solche die nicht Autobahnen sind, hingegen die kantonalen Autobahnen nicht einschliesst. Einige Autobahnen sind mit den Nationalstrassen deckungsgleich, beispielsweise die A1 (weitgehend N1), A2 (teilweise N2) und die A3 (weitgehend N3).
Einige wenige kantonale Autobahnen wurden im dicht besiedelten Mittelland gebaut, diese Strassen wurden ohne Bundeshilfe gebaut und stellen nur einen kleinen Anteil am Autobahnnetz der Schweiz dar.
Erlaubnis zum Befahren von Autobahnen
Autobahnen dürfen von Motorfahrzeugen, die eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h (bis 2005 von 60 km/h) erreichen, befahren werden. Zusätzlich ist auf den zum Nationalstrassennetz gehörenden Autobahnen eine Mautabgabe fällig, diese wird für leichte Motorfahrzeuge in Form einer Autobahnvignette erhoben.
Autobahnvignette
In der Schweiz besteht seit 1985 auf den meisten Autobahnen und Autostrassen Mautpflicht in Form einer Jahresvignette, welche 14 Monate gültig ist. Die Vignette berechtigt zum Befahren mautpflichtiger Strassen ab dem 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten folgenden Kalenderjahres.
Die Kosten betragen 40 Schweizer Franken (Stand: Januar 2018). Das Vorhaben, die Gebühr für eine 1-Jahres-Vignette auf 100 Franken anzuheben, wurde im November 2013 durch eine Volksabstimmung abgelehnt. Motorfahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen benötigen für das Befahren von Autobahnen und Autostrassen keine Vignette, da sie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterliegen.
Tempolimit
Das generelle Tempolimit liegt seit dem 1. Januar 1985 bei 120 km/h, dieses kann gemäss SSV Art. 108 Abs. 5 a auf bis zu 60 km/h reduziert werden. Die Abstufung beträgt in 10 km/h gemäss SSV, in der Praxis 20 km/h. In den Autobahntunneln und auf Strecken ohne Standstreifen gilt meistens ebenfalls eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 80 oder 100 km/h. Die Signalisationstafeln bestehen aus weisser Schrift auf grünem Grund. Die Nummerierung besteht aus weissen Zahlen auf roten Tafeln.
Bereits 1966 wurde auf Teilabschnitten eine Richtgeschwindigkeit eingeführt, 1973 wurde versuchsweise ein Tempolimit eingeführt. Dieses betrug zuerst 100 km/h, wurde aber ein Jahr später auf 130 km/h erhöht. Die definitive Einführung des Limits erfolgte 1976. Es wurde 1984 auf die heute noch gültigen 120 km/h reduziert.[1]
Geschichte
Als erste Autobahn der Schweiz gilt die am 11. Juni 1955 eröffnete Ausfallstrasse Luzern-Süd. Diese erstmals kreuzungsfrei ausgeführte vierspurige Strasse diente der Umfahrung von Horw. Sie führte vom heutigen Anschluss Luzern-Kriens nach Ennethorw und gilt als erstes Teilstück der A2. Die Finanzierung erfolgte ohne Bundeshilfe alleine durch den Kanton Luzern.[2][3]
Im Februar 1956 reichen ACS und TCS die Volksinitiative zur Verbesserung des Strassennetzes ein, welche die Verwendung mindestens der Hälfte aller Einnahmen durch die Mineralölsteuer auf Kraftstoffen für den Bau von Autostrassen – im Besonderen für eine West–Ost- und eine Nord–Süd-Verbindung – vorschlägt.[4] Am 6. Juli 1958 wird der Gegenentwurf des Bundes vom Schweizer Volk mit 85 % Ja-Stimmen-Anteil angenommen.[5]
Am 21. Juni 1960 trat das Bundesgesetz über die Nationalstrassen in Kraft, welches die Kompetenzen zur Planung und zum Bau von Strassen mit nationaler Bedeutung dem Bund überträgt. Das Gesetz legt im Artikel 2 fest, dass die höchste Klasse dieser Strassen ausschliesslich für die Benutzung mit Motorfahrzeugen bestimmt ist, nur an besonderen Anschlussstellen zugänglich ist, richtungsgetrennte Fahrbahnen aufweisen soll und andere Strassen nicht höhengleich kreuzt.[6]
Am 10. Mai 1962 wurde die Grauholzautobahn als erstes Teilstück der A1 eröffnet. Das acht Kilometer lange Teilstück dient der Entlastung der Strasse durch Zollikofen.[7]
1963 folgte ein erstes längeres Stück Autobahn, der Abschnitt Genf–Lausanne. Am 10. Mai 1967 entstand mit der Fertigstellung des Teilstücks Oensingen–Hunzenschwil zwischen Bern–Lenzburg ein 85 km langer Abschnitt. Es war damals die längste zusammenhängende Autobahn der Schweiz.
1965 beschliessen die Eidgenössischen Räte die Planung des Nationalstrassennetzes durch den Gotthard-Strassentunnel zu ergänzen. Baubeginn des Tunnels war 1970, die Eröffnung fand am 5. September 1980 statt.[8]
Im Frühjahr 2017 wurde das letzte Teilstück der Transjurane, der Autobahn von Biel nach Delle, dem Verkehr übergeben. Ausstehend sind noch kleinere Abschnitte im Rahmen des Ausbaus des Nationalstrassennetzes, insbesondere im Wallis.
Zuständigkeit
Mit Ausnahme der kantonalen Autobahnen ist der Bund zuständig für Bau, Betrieb und Unterhalt der Autobahnen. Verantwortlich ist das Bundesamt für Strassen.[9]
Nummerierung
Die Autobahnen der Schweiz tragen zwei Nummerierungen, eine Nummerierung aus dem Nationalstrassennetz mit der Bezeichnung N und eine Nummerierung mit der Bezeichnung A des Autobahnnetzes, welche aber erst 1996 eingeführt wurde.
Bis Ende 1996 trugen Autobahnen, Autostrassen und Hauptstrassen des Nationalstrassennetzes dieselben Bezeichnungen und liessen sich anhand dieser nicht voneinander unterscheiden. Kantonale Autobahnen und Autostrassen hatten meist nur inoffizielle Bezeichnungen. Hinzu kam, dass neben der N-Nummer des Projekts (N1b, N1c) die fertige Autobahn gelegentlich eine zweite N-Nummer (N20, N11) erhielt, mit der sie ausgeschildert wurde.
Um Verwechslungen zu vermeiden, wurde ab Ende 1996 die N-Nummerierung nur noch von Behördenseite und im Zusammenhang mit dem Nationalstrassennetz verwendet. Die Autobahnen und Autostrassen erhielten eine neue – an die alte Nummerierung angelehnte – A-Nummerierung. Diese wird funktional vergeben und ordnet Teilstücken, welche von mehreren Strecken verwendet werden, alle notwendigen Nummern zu. Man hat dabei aber versäumt, die Nomenklatur für Autobahn-Zweige (Zubringer etc.) verbindlich festzulegen. Diese werden nun von den Kantonen individuell benannt, was die Übersicht erschwert.
Auf praktisch allen Autobahnen wurde zwischenzeitlich die Signalisation auf den aktuellen Stand gebracht, allerdings wird man abseits der Autobahnen auf etlichen Schildern noch auf die alte N-Nummerierung stossen. Diese wird in der Regel erst dann aktualisiert, wenn die Tafeln ausgetauscht werden müssen.
Militärische Bedeutung
Bei der Planung des Autobahnnetzes wurde vor allem bei den Nationalstrassen die Forderung der Schweizer Luftwaffe nach Ausweichlandepisten berücksichtigt.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Fabian Finocchio: Fahrausweisbesitz in der Schweiz seit 1950. Institut für Verkehrsplanung und Transportsysteme der ETH Zürich, 2004-02. Archiviert vom Original am 2011-07-06. Abgerufen am 4. Januar 2013. (PDF; 537 kB, Semesterarbeit)
- ↑ Erster Autobahnabschnitt der Schweiz. Gemeinde Horw. Abgerufen am 24. Dezember 2012.
- ↑ 30 Jahre Ausfallstrasse Luzern-Süd. In: Schweizerische Bauzeitung. 103, Nr. 26, 1985, S. 664 (digitalisierte zeitschriften).
- ↑ Eidgenössische Volksinitiative Verbesserung des Strassennetzes. Abgerufen am 4. Januar 2013.
- ↑ Liste der eidgenössischen Volksabstimmungen 35. Legislatur (1955–1959)
- ↑ SR 725.11 Bundesgesetz über die Nationalstrassen. Abgerufen am 23. Dezember 2012.
- ↑ Eröffnung Grauholz-Autobahn im Mai 1962. Schweizer Radio und Fernsehen. Archiviert vom Original am 2014-03-02. Abgerufen am 23. Dezember 2012.
- ↑ Gotthard-Strassentunnel: Chronologie. Archiviert vom Original am 2012-07-05. Abgerufen am 4. Januar 2013.
- ↑ Zuständigkeiten. In: Bundesamt für Strassen. Abgerufen am 5. April 2017.
Weblinks
- Offizielle Autobahn-Seite des Bundesamtes für Strassen (ASTRA)
- Autobahnen der Ostschweiz → Kantone St.Gallen, Thurgau, Glarus und den beiden Appenzell (Livecams, Sperrungen und Verkehrsmeldungen)
- Stefan Sandmeier: Nationalstrassen. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Autobahnen.CH Schweizer Autobahnen (Forum, Routen und Fotos)
- Seite der Luftwaffe über Starts& Landungen auf Schweizer Autobahnen