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Aussiedlerhof
Ein Aussiedlerhof ist ein außerhalb einer Ortschaft gelegener landwirtschaftlicher und meist traditioneller Betrieb, der die Ortschaft aus verschiedenen Gründen verlassen hat. Im deutschen Sprachgebrauch der Verwaltung handelte es sich um Aussiedlungen aus beengten Dorflagen, da oft von einem „Platzmangel“ ausgegangen wurde. Es gibt aber auch Fälle, in denen der ursprüngliche Sitz des Bauernhofs im Dorf als Wohnsitz erhalten blieb und nur außerhalb weitere Flächen dazugekauft oder -gepachtet wurden, so dass sich der Schwerpunkt des Betriebes verlagerte. Diese Entwicklung wurde im 20. Jahrhundert durch Staffelbauordnungen und das Reichssiedlungsgesetz sowie die Ausbreitung der Siedlungen und Städte in deren Randlagen vorangetrieben, ist nicht auf den ländlichen Raum beschränkt und findet sich auch bei anderen Gewerbetrieben. Darüber hinaus spielte in Deutschland auch die Wiederansiedlung heimatvertriebener Landwirte eine Rolle. Von 1951 bis 1973 erfolgten in Westdeutschland rund 13.500 Aussiedlungen aus beengten Dorflagen.[1]
Beispiele
In Brilon lief 1953 bis 1954 ein Flurbereinigungs- und Aussiedlungsverfahren auf persönliche Initiative örtlicher Landwirte beim nordrhein-westfälischen und späteren Bundeslandwirtschaftsminister Heinrich Lübke ab. Dieses galt als Vorlage für spätere Abläufe in ganz Westdeutschland.
Literatur
- Dieter Blaschke: Grundlagen der Agrarstrukturverbesserung vor und nach Gründung der EWG. In: Landentwicklung aktuell, Sonderausgabe 1999
- Peter Karl Becker: Zur Neuordnung der Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1945 und 1970. In: Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik. 135 – März 2013
Andere Lexika
- ↑ Peter Karl Becker, S. 24.