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Heimatvertriebene

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Der Begriff Heimatvertriebene (kurz: Vertriebene)[1] entstand in Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Nach der Definition in § 2 des Bundesvertriebenengesetzes von 1953 wurde als Vertriebener bezeichnet, wer am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz in dem gesetzlich bestimmten Vertreibungsgebiet hatte. Demnach fielen z.B. deutschstämmige Vertriebene aus manchen Gebieten Osteuropas nicht unter diesen Begriff, obwohl sie oft auch ihre Heimat verlassen mussten. Das Gesetzt wurde mehrmals geändert, auch insofern als der 1. Januar 1993 als neuer Stichtag eingeführt wurde, um z.B. auch Vertriebene nach Auflösung der Sowjetunion zu berücksichtigen.

Von den 12,3 Millionen Deutschen, die ihre Heimat bis 1950 verlassen mussten,[1] fanden etwa 11,9 Millionen Aufnahme innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Allein bis 1947 kamen 10,7 Millionen in den westlichen Besatzungszonen an.[2] Ein Teil ging ins Ausland, etwa in die USA, wo durch den Displaced Persons Act von 1948 für rund 200.000 Menschen die Einwanderung möglich war. Zur Zahl der Toten durch die Vertreibung gibt es unterschiedliche Schätzungen zwischen 600.000 und zwei Miliionen.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/161742/vertriebene
  2. Johannes-Dieter Steinert: Die große Flucht und die Jahre danach. In: Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Ende des Dritten Reiches – Ende des Zweiten Weltkrieges. Eine perspektivische Rückschau. Herausgegeben im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, München 1995, ISBN 3-492-12056-3, S. 561.