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Ausländerkriminalität

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Über Ausländerkriminalität wird nicht nur in der BILD-Zeitung häufig berichtet. Kriminalität von Ausländern ist ein kriminologischer Begriff, der sich unter anderem auf Straftaten bezieht, die von Personen ohne die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes, welches von der Straftat betroffen ist, begangen werden. Teilweise werden auch Migranten damit erfasst. Das deutsche Bundeskriminalamt hat bereits im Jahre 1988 eine Studie zum Thema Ausländerkriminalität in Westdeutschland herausgegeben, es handelt sich damit um einen offiziellen polizeilichen Terminus, auch wenn die Statistiken dazu nicht immer ganz zuverlässig sind. Zu beachten ist auch, dass der Tatort maßgebend ist, so dass zusätzlich Taten zu erfassen sind, bei denen sich der Täter nur vorübergehend in dem Land aufhält oder die Tat von einem anderen Land durchführt, was inzwischen durch das Internet möglich ist.

Details

  • 22 % der Kriminellen besaßen im Jahr 2006 laut Statistik nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung Deutschlands beträgt 8,8 %.
  • Bereinigt um typische "Ausländer-Delikte", wie Verstößen gegen das Aufenthalts- und Asylrecht, kommt die polizeiliche Statistik auf einen Ausländeranteil von 19,4 % bei den Straftaten.
  • Aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern zitierte BILD innerhalb dieser 19,4 % folgende prozentuale Anteile:[1]

Diskussion

Aus den Zahlen der BILD-Zeitung ergibt sich zunächst, dass Türken besonders kriminell sind. Dabei ist die Frage zu stellen, wie der Begriff Türke zu verstehen ist. Das Herkunftsland Türkei sagt z.B. nichts über die Staatsangehörigkeit und auch nichts darüber aus, ob und wie lange die jeweilige Person hier in Deutschland wohnt.

Stellen wir uns ein Land mit 10 Inländern und zwei sogenannten Ausländern vor. Damit sind folgende Beispielrechnungen möglich:

  • Ein Ausländer und ein Inländer begehen jeweils eine Straftat. Der Ausländeranteil wäre mit 50% überproportional kriminell, weil der Gesamtanteil der Ausländer nur 20% beträgt.
  • Ein aus der Türkei stammender Migrant mit deutscher Staatsangehörigkeit und ein Biodeutscher begehen jeweils eine Straftat. Der Ausländeranteil wäre in diesem Fall 0%.
  • Stellen wir uns dasselbe Land vor und beide Ausländer begehen keine Straftat. Stattdessen begehen drei Touristen eine Straftat. Dann wären 150 Prozent der Ausländern kriminell, obwohl beide nichts angestellt haben.

Bei den Straftaten von Touristen sind es ähnlich aus, zumal nicht alle Touristen Ausländer sind.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise


Andere Lexika