PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Personalrat

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Personalrat oder Personalvertretung sind Begriffe für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer und Beamten im öffentlichen Dienst. Diese Institution ist vergleichbar mit dem Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Meist bezeichnet das Wort nur das gewählte Mitbestimmungsorgan, umgangssprachlich wird darüber hinaus oft auch ein einzelnes Mitglied des Organs als Personalrat oder Personalrätin bezeichnet. Die rechtliche Grundlage ist in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder zu finden. Entgegen einer manchmal von Gewerkschaftsvertretern geäußerten Auffassung ist die Vertretung weder auf die Beschäftigten gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst noch auf die Mitglieder der Gewerkschaft beschränkt. Allerdings werden die Vertreter der Arbeitnehmer und Beamten grundsätzlich als getrennte Gruppen gewählt.

Andere Lexika