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Betriebsrat

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Ein Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Meist bezeichnet das Wort nur das gewählte Mitbestimmungsorgan, umgangssprachlich wird darüber hinaus oft auch ein einzelnes Mitglied des Organs als Betriebsrat oder Betriebsrätin bezeichnet. Im öffentlichen Dienst wird der Begriff Personalrat verwendet. Entgegen einer manchmal von Gewerkschaftsvertretern geäußerten Auffassung ist die Vertretung weder auf die Arbeitnehmer gemäß dem jeweiligen Tarifvertrag noch auf die Mitglieder der Gewerkschaft beschränkt. Eine Besonderheit wurde in Deutschland nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1952 mit dem Sprecherausschussgesetz 1988 für Betriebe mit mehr als zehn leitenden Angestellten geschaffen.

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