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Postzustellungsurkunde

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Die Postzustellungsurkunde (PZU), kurz auch Zustellungsurkunde (ZU), ist in Deutschland eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringen soll, dass einem Postempfänger ein bestimmtes, meist amtliches Schriftstück zugestellt bzw. zum Empfang zur Verfügung gestellt worden ist. Sie ist Bestandteil einer förmlichen Zustellung, dem ein Postzustellungsauftrag (PZA) zugrunde liegt. Der Postzustellungsauftrag war zunächst nur durch einen Staatsbetrieb wie die Deutsche Bundespost möglich und wird seit 1998 in § 33 des Postgesetzes geregelt. In der Regel wird die Postzustellungsurkunde dem Empfänger in einem Umschlag persönlich übergeben, und die Übergabe wird vom Briefträger protokolliert. 2004 wurden neue Umschläge nach amtlichem Muster in gelber Farbe eingeführt.[1] Meist handelt es sich dabei um Mitteilungen eines Amtsgerichts, die mit einem Termin verbunden sind. Auch Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide werden in dieser Form zugestellt. Auf dem Briefumschlag wird der Tag der Aushändigung vermerkt. Dieses Datum ist für den Fristablauf maßgebend. Als Adresse wird die zuletzt bekannte Meldeadresse als Zustelladresse angegeben. Falls der Empfänger unbekannt verzogen ist, kann die Benachrichtigung öffentlich zugestellt werden, was zum Beispiel durch Aushang im Amtsgericht erfolgt.

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Einzelnachweise

  1. Bundesgesetzblatt; ZustVV mit Vordruckabbildung (Vor- und Rückseite) (Vorlage:BGBl)
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