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Föderalismus

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Version vom 26. Januar 2025, 22:41 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (Besonderheiten)
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Föderalismus (von lateinisch foedus = Bund, ‚Bündnis‘, ‚Vertrag‘) bedeutet, dass die Glied- oder Bundesstaaten eines Staates (auch Bundesland, in der Schweiz Kantone) nicht nur Verwaltungseinheiten sind, sondern im Rahmen der Verfassung teilweise auch eigene Gestaltungs-Kompetenzen ihres individuellen Staatslebens besitzen, wo ihnen der Zentralstaat keine oder wenige Vorschriften machen darf. Einige deutsche Bundesländer, allen voran Bayern, bringen dies mit der Bezeichnung Freistaat in ihrem Namen auch explizit zum Ausdruck. Der Föderalismus wird oft auch als ein wesentliches Merkmal von Demokratie in großen Staaten verstanden.

Besonderheiten

Die Möglichkeiten und Grenzen des Föderalismus sind in der Regel in der Verfassung eines Staates ausdrücklich festgelegt. In Deutschland, Italien, Österreich, der Schweiz und in den USA gibt es die Besonderheit der konkurrierenden Gesetzgebung.[1] Dabei wird festgelegt, in welchen Fällen zum Beispiel die Bundesebene letztlich entscheidet.

An einem Beispiel aus der Schweiz sollen dieses aufgezeigt werden: Der Bund projektierte dort in den 1970er Jahren das Kernkraftwerk Kaiseraugst am Rhein. Die Standort-Gemeinde Kaiseraugst und die beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt wandten sich auf dem Rechtsweg gegen das Projekt. Das Bundesgericht als oberste Instanz befand aber, dass sich diese Körperschaften aufgrund der Bestimmung "Atomenergie ist Bundessache" in der schweizerischen Verfassung einem Bau-Entscheid der Bundes-Ebene unterzuordnen hätten (das Werk wurde dann letztlich aus politischen und wirtschaftlichen, nicht aber aus staatsrechtlichen Gründen, nicht realisiert).

Einzelnachweise