Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Sozialleistung

Aus PlusPedia
Version vom 19. Dezember 2024, 01:33 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sozialleistungen sind in Deutschland streng genommen nur die im Sozialgesetzbuch (SGB) vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (siehe § 11 SGB I). Für den Ländervergleich in Europa wird von Eurostat jedoch eine andere Definition verwendet: Demnach fallen darunter alle „Bartransfers an die privaten Haushalte zur Abdeckung von Lasten, die durch bestimmte Risiken oder Bedürfnisse entstehen, z. B. Alterssicherungsleistungen, Familienleistungen, Leistungen für Kinder und Leistungen für Behinderte.“[1] In Deutschland fallen bestimmte staatliche Leistungen aus der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung nicht darunter, denn Sozialleistungen dienen zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit, insbesondere ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen (siehe § 1 SGB I). Sie sind insbesondere nicht von zuvor geleisteten Versicherungsbeiträgen oder bestimmten Mindestversicherungszeiten (Wartezeit) abhängig. Insofern sind Arbeitslosengeld aufgrund einer Arbeitslosenversicherung und Altersrente aus der Rentenversicherung keine Sozialleistungen. Dagegen ist zum Beispiel Wohngeld eine Sozialleistung, da keine entsprechenden Beiträge vorausgesetzt werden. Ein Grenzfall ist die Krankenversicherung, weil dafür Beiträge gezahlt werden müssen, die Leistung aber nicht von diesen abhängig sind.

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Einzelnachweise

  1. Glossar:Sozialleistungen eurostat, abgerufen am 26. Juni 2020.

Andere Lexika