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Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Sozialversicherung, die das vorrangige Ziel hat, arbeitslosen (erwerbslosen) Menschen den Lebensunterhalt zu sichern. In Deutschland konnten Erwerbslose, die bedürftig waren, Unterstützungsleistungen im Rahmen der Erwerbslosenfürsorge erhalten, die seit 1918 eine Pflichtaufgabe der Kommunen war.[1] Am 15. Januar 1920 folgte die Errichtung des Reichsamts für Arbeitsvermittlung.[2] Seit November 1923 mussten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur Finanzierung der Erwerbslosenfürsorge leisten.[3] Eine weitergehende, national einheitliche Regelung wurde am 16. Juli 1927 durch das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eingeführt, zuständig wurde die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Daraus entwickelte sich der heute noch übliche umgangssprachliche Begriff Arbeitsamt.
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsamt_f%C3%BCr_Arbeitsvermittlung
- ↑ Verordnung über die Aufbringung der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge vom 15. Oktober 1923, RGBl. I, S. 984