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Kuscheljustiz

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Version vom 15. Oktober 2024, 23:40 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
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Der Begriff Kuscheljustiz wird häufig in Verbindung mit Kritik am deutschen Rechtsstaat verwendet. Richter werden dabei manchmal pauschal als Kuschel-Richter diffamiert.[1] Auch wird behauptet, dass sich angesichts dieser Kuscheljustiz Deutschland im Ausland lächerlich mache.

Verschiedene Kritiker betonen, dass zum Beispiel Jugendliche, Ausländer oder Täter mit Migrationshintergrund aus „falscher Rücksichtnahme“ zu milde bestraft würden. Dies kann aber so nicht verallgemeinert werden, obwohl Fälle wie Kirsten Heisig darauf hinzuweisen scheinen, dass es Richter mit etwas härterer Gangart nicht leicht haben. Der Jugendrichter Andreas Müller setzt sich seit Jahren für eine andere Vorgehensweise dabei ein. Nach Aussage des Kriminologen Christian Pfeiffer dagegen werden Ausländer grundsätzlich häufiger straffällig, aber auch härter bestraft.[2]

Rechtslage

Ein möglicher Straftäter kann nach Feststellung der Personalien direkt wieder auf freiem Fuß sein. Dabei gilt, dass jemand solange unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld bewisen ist und es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Es ist üblich, dass Menschen nur unter bestimmten Fällen in Untersuchungshaft genommen werden. Das Gesetz nennt potentielle Gefahren in § 112 Abs. 2 StPO in Form von drei Haftgründen: Flucht oder Verborgenhalten (Nr. 1), Fluchtgefahr (Nr. 2) und Verdunkelungsgefahr (Nr. 3). Darüber hinaus bestimmt § 112a StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund. Dieser Haftgrund ist präventiv-polizeilicher Natur und stellt daher bei strenger Betrachtung einen Fremdkörper in der StPO dar.

Oft werden Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt. Dieses ist deutlich milder als Erwachsenenstrafrecht. Das sind also keine Kuschelurteile, sondern im Rahmen der Gesetzgebung. Was auf den ersten Blick oder aufgrund der Presseberichte ein Mord zu sein scheint, kann sich bei genauer Betrachtungsweise als Unfall oder eine Körperverletzung mit Todesfolge herausstellen. In einem minderschweren Fall sieht das Gesetz die Strafe von mindestens einem Jahr vor. Dies kann auf Bewährung ausgesetzt werden.[3] Damit mag eine zwei-jährige Strafe mild wirken - ist aber legitim.

Einzelfälle

Die folgenden Beispiele sorgten teilweise für Empörung, zeigen aber auch die Unterschiede zwischen Berichterstattung und öffentlicher Wahrnehmung:

  • Ein polizeibekannter 28jähriger Iraner schubste im Januar 2016 eine 20jährige Berlinerin mit Anlauf auf die Gleise. Sie wurde vom Zug überrollt und starb kurze Zeit später. Der Täter hatte als Jugendlicher eine mehrjährige Strafe erhalten, weil er einem Mann zwei Messerstiche in den Bauch zugefügt hatte. Er kam nun in eine psychiatrische Klinik,[4] was offenbar auf einen Gerichtsbeschluss zurückzuführen ist.
  • Nach sexuellem Missbrauch von 4 Mädchen im Schwimmbad ist ein afghanischer Asylbewerber wieder auf freiem Fuß.[5]
  • Ein 19-jähriger, mutmaßlicher Täter hatte 2016 bei einer Demonstration der rechtspopulistischen AfD (Partei) aus der Menge heraus Pfefferspray in Richtung mehrerer Journalisten gesprüht. Die Magdeburger Polizei ließ den Täter frei, der Staatsschutz wurde eingeschaltet.[6]
  • 2008: Der zur Tatzeit 17-jährige Grieche Spyridon L. kam für 8 Jahre und 6 Monate hinter Gitter - eine Jugendstrafe. Der damals 20-jährige in München geborene Türke Serkan A. musste 12 Jahre ins Gefängnis wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung an einem Rentner. Nach ihrer Haft sollen sie laut Bayerns Innenminister zusätzliche abgeschoben werden, was einer Doppelbestrafung gleich kommt. Der Grieche ist mittlerweile zudem abgeschoben worden. Die beiden Kriminellen hatten am 20. Dezember 2007 den Pensionär Hubertus Bruno N. in einem U-Bahn-Zwischengeschoss mit mehreren Tritten und Faustschlägen lebensgefährlich verletzt.[7] Obwohl auch Serkan nach Jugendstrafrecht hätte bestraft werden können, wurde er dies nicht, denn er hatte mehrere Vorstrafen und daraus offensichtlich nichts gelernt.
  • Torben P. wurde am 19. September 2011 zu zwei Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt. Das Urteil war schon umstritten, bevor es überhaupt gesprochen war. Soll man einen Jungen aus einer intakten Familie, sozial integriert, nie auffällig geworden, kurz vor dem Abitur einsperren?[8] Der Täter wurde nach Jugendstrafrecht verteilt. Doch im Gegensatz zum Griechen belief sich seine Strafe auf weniger als die Hälfte. Das liegt auch daran, dass der Täter im Gegensatz zu dem Griechen keine ellenlange Vorstrafenliste hatte, sondern das erste mal in seinem Leben machte.

Darstellung in den Medien

Twitter: „Wenn ich schon lese: "polizeibekannte #Asylbewerber" - Die wissen, dass ihnen nichts passiert wg. #Kuscheljustiz“[9]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Kuscheljustiz) vermutlich nicht.

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