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Kuscheljustiz
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Der Begriff Kuscheljustiz wird häufig in Verbindung mit Kritik am deutschen Rechtsstaat verwendet. Es wird zum Beispiel behauptet, dass sogenannte Rapefugees, auch wenn sie erwischt werden, oft straffrei oder mit besonders milden Strafen davonkämen. Richter werden dabei manchmal pauschal als Kuschel-Richter diffamiert.[1] Auch wird behauptet, dass sich angesichts dieser Kuscheljustiz Deutschland im Ausland lächerlich mache.
Verschiedene Kritiker betonen, dass zum Beispiel Jugendliche, Ausländer oder Täter mit Migrationshintergrund aus „falscher Rücksichtnahme“ zu milde bestraft würden. Der Jugendrichter Andreas Müller setzt sich seit Jahren für eine andere Vorgehensweise dabei ein. Nach Aussage des Kriminologen Christian Pfeiffer dagegen werden Ausländer grundsätzlich häufiger straffällig, aber auch härter bestraft.[2]
Rechtslage
Ein mögicher Straftäter kann nach Feststellung der Personalien direkt wieder auf freiem Fuß sein. Dabei gilt, dass jemand solange unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld bewisen ist und es ein rechtskräftiges Urteil gibt.
Einzelfälle
- Ein polizeibekannter Iraner schubste eine Berlinerin mit Anlauf auf die Gleise. Die Berlinerin gilt somit als „Opfer der Kuscheljustiz“.[3]
- Der Mann hat als Jugendlicher eine mehrjährige Strafe erhalten, weil er einem Mann zwei Messerstiche in den Bauch zugefügt hat.
- Nach sexuellem Missbrauch von 4 Mädchen im Schwimmbad, ist ein afghanischer Asylbewerber wieder auf freiem Fuß.[4]
- Es ist üblich, dass Menschen nur unter bestimmten Fällen in U-Haft genommen werden. Das Gesetz nennt potentielle Gefahren in § 112 Abs. 2 StPO in Form von drei Haftgründen: Flucht oder Verborgenhalten (Nr. 1), Fluchtgefahr (Nr. 2) und Verdunkelungsgefahr (Nr. 3). Darüber hinaus bestimmt § 112a StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund. Dieser Haftgrund ist präventiv-polizeilicher Natur und stellt daher bei strenger Betrachtung einen Fremdkörper in der repressiv-rechtlichen StPO dar.
- Ein mutmaßlicher Täter hatte bei einer Demonstration der rechtspopulistischen AfD (Partei) aus der Menge heraus Pfefferspray in Richtung mehrerer Journalisten gesprüht. Die Magdeburger Polizei ließ den Täter frei.[5]
Twitter Beispiele
„Wenn ich schon lese: "polizeibekannte #Asylbewerber" - Die wissen, dass ihnen nichts passiert wg. #Kuscheljustiz“[6]
"Kuschelurteile"
- Oft werden Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt. Dieses ist deutlich milder als Erwachsenenstrafrecht. Das sind also keine Kuschelurteile, sondern im Rahmen der Gesetzgebung.
- Oft empört sich der biodeutsche Mob - aber auch Menschen mit Migrationshintergrund - über einen Mord, der aber bei genauer Betrachtungsweise ein Unfall oder eine Körperverletzung mit Todesfolge war. In einem Minderschweren Fall sieht das Gesetz die Strafe von mindestens einem Jahr vor. Dies kann auf Bewährung ausgesetzt werden. [7] Damit mag eine zwei-jährige Strafe mild wirken - ist aber legitim.
Exkurs
- 2008: Der zur Tatzeit 17-jährige Grieche Spyridon L. 8 Jahre und 6 Monate hinter Gitter - eine Jugendstrafe. Der damals 20-jährige in München geborene Türke Serkan A. muss 12 Jahre ins Gefängnis wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung an einem Rentner. Nach ihrer Haft sollen sie laut Bayerns Innenminister zusätzliche abgeschoben werden, was einer Doppelbestrafung gleich kommt. Der Grieche ist mittlerweile zudem abgeschoben worden. Die beiden Kriminellen hatten am 20. Dezember 2007 den Pensionär Hubertus Bruno N. in einem U-Bahn-Zwischengeschoss mit mehreren Tritten und Faustschlägen lebensgefährlich verletzt.[8] Obwohl auch Serkan nach Jugendstrafrecht hätte bestraft werden können wurde er dies nicht, da er eine riesige Latte Vorstrafen hatte und daraus offensichtlich nichts gelernt hatte.
- Torben P. wurde am 19. September 2011 zu zwei Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchten Totschlags. Das Urteil im Fall Torben P. war schon umstritten, bevor es überhaupt gesprochen war. Soll man einen Jungen aus einer intakten Familie, sozial integriert, nie auffällig geworden, kurz vor dem Abitur einsperren? . [9] Der Täter wurde nach Jugendstrafrecht verteilt. Doch im Gegensatz zum Griechen belief sich seine Strafe auf weniger als die Hälfte. Das liegt auch daran, dass der Täter im Gegensatz zu dem Griechen keine ellenlange Vorstrafenliste hatte, sondern das erste mal in seinem Leben machte. Aber so sind sie nun mal, die deutschen Gerichte: sie betrachten jeden Einzelfall und da wird jemand mit vielen Vorstrafen nun mal anders behandelt als jemand, der sich noch nie etwas hat zuschulden kommen lassen.
Siehe auch
Weblinks
- Kuscheljustiz bei Twitter
- Kuscheljustiz bei mundmische.de
Einzelnachweise
- ↑ http://www.express.de/news/politik-und-wirtschaft/frauen-schleifer-von-hameln-horror-tat--polizeigewerkschaft-aetzt-gegen-kuschel-richter-25152600
- ↑ http://www.welt.de/print-welt/article496482/Auslaender-werden-haerter-bestraft-als-Deutsche.html
- ↑ Ernst-Reuter-Platz: Täter schubste Frau mit Anlauf vor die U-Bahn bz-berlin.de
- ↑ Vier Mädchen im Schwimmbad missbraucht mopo24.de
- ↑ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-demo-in-magdeburg-polizei-laesst-verdaechtigen-frei-a-1074430.html
- ↑ status/691637616396128257 bei Twitter
- ↑ http://dejure.org/gesetze/StGB/227.html
- ↑ http://www.taz.de/!5179330/
- ↑ http://www.spiegel.de/panorama/justiz/u-bahn-schlaeger-torben-p-hartes-urteil-milde-strafe-a-787174.html
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Kuscheljustiz) vermutlich nicht.
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