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Dubliner Übereinkommen

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Das Dubliner Übereinkommen (DÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bestimmt, welcher Staat für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellten Asylantrags zuständig ist. Es wurde 1990 von Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet; es trat 1997 in Kraft. Mit dem Vertrag sollte zum einen erreicht werden, dass jedem Ausländer, der auf dem Gebiet der Vertragsstaaten einen Asylantrag stellt, die Durchführung eines Asylverfahrens garantiert wird. Zum anderen sollte sichergestellt werden, dass nur ein Vertragsstaat für die inhaltliche Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.

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