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Glücksspielstaatsvertrag
2021 trat der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland in Kraft. Der Deutsche Lotto- und Totoblock begrüßt die von den Länderparlamenten ratifizierte Entscheidung für diesen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Die Länder haben somit ein zeitgemäßes Regelwerk mit einer starken Stellung des gemeinwohlorientierten staatlichen Glücksspiels geschaffen. Sinn des Staatsvertragsmodells ist es, einen verantwortungsvollen Ordnungsrahmen für das Produkt Glücksspiel zu schaffen. Ordnungsrechtliches Ziel ist es, ein ausreichendes Angebot für sicheres und seriöses Glücksspiel sicherzustellen sowie Spieler- und Jugendschutz zu sichern.
Mittelsicherung
Gleichzeitig sichert dies nachhaltig Mittel für den Breitensport, karitative und soziale Organisationen, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz. Mit dem neuen GlüStV ist für das Spielen im Internet u. a. ein individuelles und anbieterübergreifendes Einzahlungslimit für Spielerinnen und Spieler von max. 1.000,00 Euro im Monat vorgesehen. Das parallele Spielen von Lotterien im Internet, die öfter als zweimal die Woche veranstaltet werden, ist ebenfalls unzulässig. Es ist im Hinblick auf den GlüStV 2021 zu beachten, das gesperrte Spielerinnen und Spieler nicht teilnehmen dürfen. Außerdem dürfen Spieler nicht mehr als maximal 1 Euro pro Runde setzen.[1]
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Die Behörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt wird als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Inkrafttreten des GlüStV 2021 Aufgaben der Glücksspielaufsicht wahrnehmen, z. B. die Beobachtung des Glücksspielmarktes und die Glücksspielforschung. Außerdem ist sie für die Führung der Spielersperrdatei, der Limitdatei sowie der Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet zuständig.
Kritik
Die Vorsitzende des Fachverbandes zur Glücksspielsucht kritisierte, dass nicht genug mit Suchtexperten bei der Reform zusammengearbeitet wurde.[2] Des Weiteren bemängelte sie, dass die Glücksspielbranche nicht ausreichend an den Folgekosten, die durch Spielsucht ausgelöst werden kann, beteiligt wird.[3]
Der neue Glücksspielstaatsvertrag legt den Buchmachern auch höhere Steuerabgaben auf. Dies wird an die Casinospieler, in Form von schlechteren Auszahlungsquoten und weniger Promotion, weiter gegeben.
Literatur
- Johannes Dietlein, Manfred Hecker, Markus Ruttig (Hrsg.): Glücksspielrecht. Glücksspielstaatsvertrag, § 284 StGB, §§ 33c ff. GewO, SpielVO, RennwLottG, GG, EGV, GATS, EV/SlgLottVO-DDR u. a. Kommentar. C. H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-58093-2.
- Martin Pagenkopf: Der neue Glücksspielstaatsvertrag. Neue Ufer, alte Gewässer. In: Neue Juristische Wochenschrift. Bd. 65, Nr. 40, 2012, S. 2918–2924.
Einzelnachweise
Andere Lexika