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Regierungsbezirk
Regierungsbezirk ist ein Verwaltungsbezirk in einigen deutschen Bundesländern. Bezirksregierung ist der Titel einer allgemeinen Landesmittelbehörde, die ressortverschiedene Aufgaben erfüllt. Geleitet wird sie dabei von einem Regierungspräsidenten. Der oberste Beamte als Regierungspräsident wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der jeweiligen Zentralregierung des Bundeslandes eingesetzt.
Situation in den Bundesländern
In folgenden Ländern gibt es Regierungsbezirke:
- Baden-Württemberg – 4 Regierungsbezirke: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen
- Bayern – 7 Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben.
- Hessen – 3 Regierungsbezirke: Darmstadt, Gießen, Kassel
- Nordrhein-Westfalen – 5 Regierungsbezirke: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Im Zuge von Verwaltungsreformen wurden die Regierungsbezirke in einigen Ländern abgeschafft; in Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und im Saarland gab es nie Regierungsbezirke.
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