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Gleichberechtigung
Gleichberechtigung bezeichnet die Gleichheit verschiedener Rechtssubjekte in einem bestimmten Rechtssystem. Die Gleichberechtigung ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde.[1] Sie war als Gleichheit (égalité) der sozialen Stände im Staat neben Freiheit (liberté) und Brüderlichkeit (fraternité) eine Forderung der französischen Revolution.
Andere Lexika
- ↑ Reinhold Zippelius, Der Gleichheitssatz, in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Bd. 47, 1989, S. 7 ff.