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Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen

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Die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen regelt die näheren Umstände zur Erfüllung der Verpflichtung zur Minderung der Emissionen von Treibhausgasen und zu den Berichtspflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Der amtliche Titel lautet Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 38. BImSchV.

Die „Achtunddreißigste“ war in den Jahren durch die Verordnung zur Quotenanrechnung bestimmter biogener Öle belegt, die jedoch aufgehoben wurde.

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