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Umweltinformationssystem

Aus PlusPedia
Version vom 16. September 2019, 15:49 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (Beispiele von UIS)
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Der Begriff Umweltinformationssystem (kurz UIS) wird sehr unterschiedlich definiert. Seit Mitte der 1970er Jahre wurden zum Beispiel Einrichtungen der Landes- und Bundesbehörden zum computergestützten Umweltmonitoring als Umweltinformationssysteme bezeichnet, wobei es sich jedoch oft nur um Entwürfe für computergestützte Systeme handelte, die bei weitem nicht das bieten konnten, was 30 Jahre später durch das Internet möglich war. Heute werden damit meist Datenbanken bzw. Computerprogramme bezeichnet, die zum Verwalten, Erfassen und Verarbeiten von Umweltdaten dienen. Umweltinformationen sind durch die Fortschritte in der Informatik für viele Bürger zeitnah abrufbar geworden.

Die Inhalte, die von Umweltinformationssystemen angeboten werden, lassen sich nach Quellen und nach Fragestellungen unterscheiden:

In vielen Fällen stehen heute auch Primärdaten im Internet zur Verfügung, so dass ein realitätsnahes Bild möglich wird. Während die Basisdaten meist statisch sind, können sich viele, vor allem kleinräumige Daten schnell verändern. Das gilt insbesondere für Messdaten der Luft und der Oberflächengewässer. Ein Beispiel ist das bodennahe Ozon: In Deutschland wurde zum ersten Mal 1994 für das Bundesland Hessen ein Ozonalarm ausgelöst, da die Konzentration von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten worden war; demzufolge galt drei Tage lang Tempo 90 auf Autobahnen und Tempo 80 auf Landstraßen.[1][2]

Neben den staatlichen Umweltinformationssystemen, die der behördlichen Überwachung und Information für die Bürger dienen, wird zwischen Betrieblichen Umweltinformationssystemen (BUIS), Umweltbezogenen Instrumenten des Strategischen Managements (USM) und Umweltbezogenen Entscheidungsunterstützungssystemen (UEUS) unterschieden.

Beispiele von UIS

Neben der Überwachung der Artenvielfalt, von Biomen und von Ökosystemen, ozeanografischen Prognose- und Überwachungstätigkeiten und die künftige Bereitstellung von wesentlichen Klimavariablen (Essential Climate Variables - ECV) werden aber auch Daten für die Verkehrsüberwachung bereitgestellt.

Gesetzliche Grundlagen

Mit Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie) wurde die Aarhus-Konvention für das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen in das Recht der Europäischen Union überführt. Das deutsche und österreichische Umweltinformationsgesetz setzten den Informationszugang in das nationale Recht beider Länder um.[3]

Vergleich zu Wikipedia



Einzelnachweise