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Nobilitierung

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Unter Nobilitierung (auch Adelung, Nobilitation oder Standeserhebung genannt) versteht man die Erhebung in den Adelsstand. Sie ist nur in Staaten mit Monarchie möglich und kann nur von einem souveränen Monarchen ausgehen. Unter dem Nobilitierungsrecht versteht man das Recht, das ein Monarch (meist der König oder Kaiser) hat, um eine Person in den Adelsstand zu erheben.

Man unterscheidet zwischen der Verleihung des persönlichen oder Personaladels und der des Erbadels. Bei letzterer Form ist der Titel erblich, d. h., er gilt auch für die Nachkommen des Nobilitierten; bei der erstgenannten ist er nur an die Person des Geadelten gebunden und wird nicht auf die Nachkommen übertragen. Beispiele für den persönlichen Adel sind die britischen Titel Knight bzw. (weiblich) Dame. Beispiel für den Erbadel in Deutschland ist das von zwischen Vornamen und Familienname.

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