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Rente

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Rente (von französisch und Vulgärlatein rendita = Pachtzins‘, lateinisch reddere = ‚zurückgeben, erstatten‘) ist in der Wirtschaft ein Einkommen, das ohne zeitnahe Gegenleistung erzielt wird. Das können Zinsen aus angelegtem Kapital, also Geldzahlungen, Sachleistungen oder beides sein sein. Auch die Altersversorgung, wo sich der Begriff Rente bis heute erhalten hat, ist eine Form der Rente. In manchen Fällen wird der Begriff Rendite verwendet. Hintergrund ist meist ein über längere Zeit angesammeltes Kapital bzw. Vermögen.

Es gibt unterschiedliche Rentensysteme, staatlich und privatwirtschaftlich organisierte, die als Rentenversicherung bezeichnet werden. 1889 führte Otto von Bismarck die Rentenversicherung in Deutschland ein.

In Westdeutschland gab es seit Ende der 1950er Jahre einige Entwicklungen, denen durch Rentenreformen immer wieder entgegengewirkt wird. Das zeigen folgende Beispiele: Vorausgesetzt, ein Ehemann hätte von 1955 bis 1990 durchgehend etwa so viel verdient, was heute 5.000 Euro im Monat entspräche, und seine Frau wäre durchgehend Hausfrau gewesen. Wenn der Ehemann 1990 starb, bekam seine Ehefrau etwa umgerechnet 1.500-2.000 Euro Witwenrente. Ähnliches galt auch, wenn sie nur wenige Jahre vor seinem Tod verheiratet waren. Durch die Rentenreform sollte unter anderem verhindert werden, dass Ehen nur geschlossen werden, um dem Partner eine Witwenrente zu verschaffen (Versorgungsehe). Davon werden allerdings die sogenannten Altfälle nicht berührt - sie haben Bestandsschutz. Bis 1986 gab es auch keine Gleichberechtigung, weil meist nur Frauen eine Witwenrente bekamen, aber Männer, deren erwerbstätige Ehefrau vorzeitig starb, aus deren gesetzlicher Rentenversicherung nichts bekamen. Demzufolge wurden zum Ausgleich viele private Lebensversicherungen von Männern abgeschlossen. Andererseits hatten viele Frauen dadurch noch lange einen finanziellen Vorteil im Alter, zum Teil überstieg ihr Einkommen sogar die Einkünfte von Menschen, die noch mitten im Berufsleben standen - imsbesondere bei Pensionen. Bis 2004 war nur der sogenannte Ertragsanteil der Rente einkommensteuerpflichtig; der steuerpflichtige Rentenanteil wurde auf 50 % bei Rentenbeginn im Jahr 2005 festgesetzt und soll auf 100 % bei Rentenbeginn ab 2040 ansteigen. Seit 2014 gibt es zudem die Mütterrente.[1] Damit soll auch eine Gleichstellung erreicht werden. Beginnt die Rente zum Beispiel erstmalig im Jahr 2022, muss 82 % der Rente versteuert werden. Es gibt manche Korrekturen im System, die zunächst nicht auffallen, wie zum Beispiel die Änderung der Auszahlungstermine für Renten ab dem 1. April 2004, die nicht mehr am Anfang, sondern am Ende des Kalendermonats gezahlt werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Ulrike Hospes: Maria Böhmer, Geschichte der CDU. In: kas.de. Konrad-Adenauer-Stiftung. Abgerufen am 1. März 2017. (Biografie)