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Innerdeutsche Grenze
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Die Innerdeutsche Grenze war eine Staatsgrenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und Westdeutschland (BRD). Sie war rund 1400 Kilometer lang. Für die DDR-Grenzsoldaten galt seit 1960 in Fällen des „ungesetzlichen Grenzübertritts“ der Befehl, auf Flüchtlinge zu schießen. Manche Interpretationen zählen den Teil der Grenze, der innerhalb von Berlin zwischen Westberlin und Ostberlin verlief und ab 1961 durch die Berliner Mauer markiert war, nicht dazu.
Entstehung
Der Grenzverlauf war bereits von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges in mehreren Konferenzen festgelegt worden und bestand nach der Gründung der beiden deutschen Staaten im Jahre 1949 fort.[1] Im Kalten Krieg war die innerdeutsche Grenze ein Teil des Eisernen Vorhangs in Europa und eine der am stärksten befestigten Grenzen des Ostblocks. Westdeutsche kommunistische Organisationen wie die DKP verbreiteten sogar die Behauptung, an der Grenze werde von westdeutscher Seite aus geschossen.
Weblinks
- Karte der innerdeutschen Grenze mit OpenStreetMap
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4. Vom Beginn des Ersten Weltkriegs bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914–1949. C.H. Beck, München 2003.