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Sippenhaftung
Die Sippenhaftung, oft auch Sippenhaft genannt, obwohl es sich nicht notwendigerweise um eine Haft handelt, ist eine Form der Kollektivhaftung. Sie bezeichnet das Einstehenmüssen der Familienmitglieder für Taten ihrer Angehörigen. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Sippenhaft als Terrormaßnahme gegen politische Gegner und deren Familien angewandt. Bis heute besteht sie in Nordkorea und wird in Russland und Tschetschenien angewendet.
Einzelne Länder
Bundesrepublik Deutschland
In der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird eine Kollektivhaftung, welche die Sippenhaftung einschließt, als nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar betrachtet und hat daher keine juristische Definition. Soweit dennoch ein mit Sippenhaft vergleichbares Verhalten von staatlichen Institutionen praktiziert wird, wird dies von der Rechtsprechung unterbunden, so z. B. wurde eine Sanktion der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales vom Landessozialgericht als rechtswidrig festgestellt und als Sippenhaftung bezeichnet.[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Keine Sippenhaft, Die Tageszeitung – Website. Abgerufen am 31. Dezember 2013.
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