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Definition

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Definition (von lateinisch definire = begrenzen, bestimmen) heißt die vollständige und geordnete Darlegung des Inhalts eines Begriffs. Diese wird gewöhnlich in der Form eines Urteils durch Setzung des zu definierenden Begriffs als Subjekt des Urteils und durch Angabe des nächsten Gattungsbegriffs (genus proximum) und des Artunterschiedes (differentia specifica) als Prädikat des Urteils erreicht.

Allgemeines

Jede Definition in dieser Form enthält also:

  1. als Subjekt den zu definierenden Begriff (definitum)
  2. als Prädikat den in seine Merkmale nach Gattung und Artunterschied zerlegten Inhalt desselben (definiens)

Beispiel: "Das Parallelogramm (definitum) ist ein Viereck (Gattung) mit parallelen Seitenpaaren (Artunterschied)."

Die Definitionen zerfallen:

  • a) in Nominal– und Realdefinitionen, je nachdem nur der Gebrauch eines Wortes festgelegt oder dem zu Erklärenden zugleich mit der Erklärung reale Gültigkeit zugeschrieben werden soll
  • b) in essentiale und distinguierende, je nachdem man die primären oder abgeleiteten Merkmale angibt
  • c) in existentiale oder genetische Definitionen, je nachdem sie ein Objekt als fertig oder als entstehend darstellen.

Eine Definition kann:

  1. ein kategorisches Urteil sein
  2. den höheren Gattungsbegriff und den Artunterschied ohne jede Künstelei geben
  3. die konstitutiven Merkmale enthalten
  4. präzis, klar und adäquat sein
  5. kein aus einem anderen schon gegebenen ableitbares Merkmal enthalten
  6. Zirkel, Tautologien, Bilder und Einteilungen vermeiden

Geschichte

Die Wichtigkeit und das Wesen der Definitionen hat zuerst Sokrates (469-399) erkannt. Die Form der Definition hat Aristoteles (384-322) durch Hinweis auf Gattung und Artbegriff bestimmt.[1]

Einzelnachweis

  1. Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 1907, S. 136-137, online auf zeno.org

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