PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Verbotenes oder indiziertes Medium

Aus PlusPedia
Version vom 8. Dezember 2009, 14:07 Uhr von Mutter Erde (Diskussion | Beiträge) (Datensicherung (ist in 3 Tagen wieder weg (auf wp.de) Dank . Versionsgeschichte demnächst auf der Disk)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In der Bundesrepublik Deutschland führt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) eine Liste, in der zum einen die als jugendgefährdend eingestuften Medien (Indizierungen) und zum anderen Medien, die die nach einem Gerichtsbeschluss beschlagnahmt oder eingezogen wurden, aufgeführt werden. Diese Liste wird regelmäßig in dem amtlichen Mitteilungsblatt BPjM-aktuell veröffentlicht.

Die Liste ist in verschiedene Listenteile und diese sind wiederum in verschiedene Indizes unterteilt:

Listenteile Index
A, B, E gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG

Liste A: Medien sind jugendgefährdend
Liste B: Medien für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM; sofern keine gerichtliche Beschlagnahme erfolgt ist, gilt kein allgemeines Verbreitungsverbot)
Liste E: Einträge vor dem 1. April 2003

1 Filme (2864 Titel)
2 Spiele (520 Titel)
3 Printmedien (~810 Titel)
4 Tonträger (818 Titel)
5 Vorausindizierungen (4 Titel)
C, D gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JuSchG (werden nicht veröffentlicht)

Liste C: Alle indizierten Telemedien, die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unterliegen
Liste D: Alle indizierten Telemedien, die möglicherweise strafrechtsrelevanten Inhalt haben und für die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten könnten.

6 Telemedien (Online-Angebote) (1355 Titel)
7 Trägermedien (Flugblatt) (1 Titel)
Sonderübersichten Beschlagnahmung/Einziehungen, soweit sie der BPjM mitgeteilt wurden
8 Beschlagnahmen Bundesweit nach §§ 86a, 130, 130a StGB (125 Titel) (§ 86a - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 130 - Volksverhetzung, § 130a - Anleitung zu Straftaten)
9 Beschlagnahmen Bundesweit nach § 131 StGB (326 Titel) (§ 131 - Gewaltdarstellung)
10 Beschlagnahmen Bundesweit nach § 184 III StGB, seit 1. April 2004 §§ 184a und 184b StGB (363 Titel) (§ 184a - Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften, § 184b - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften)
11 Beschlagnahmen Bundesweit nach §§ 185, 187 StGB (4 Titel) (§ 185 - Beleidigung, § 187 - Verleumdung)
Sonderübersichten Vorausindizierungen/aktuelle Indizierungen (Trägermedien)
12 Vorausindizierungen Trägermedien (4 Titel)
13 Aktuelle Indizierungen Trägermedien (im Erscheinungsmonat des BPjM-Aktuell indiziert)

Die Zahlen sind vom 29. August 2008.

Printmedien

Indizierte Bücher

Indizierte Bücher dürfen in Deutschland Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht, nicht in der Öffentlichkeit beworben und mit der Post nur per „Einschreiben/Eigenhändig“ versendet werden. Der Erwerb und Besitz ab 18 Jahren ist jedoch legal.

Indizierte Bücher, die erstmals indiziert bzw. dauerindiziert sind oder nach einfacher Indizierung nicht mehr verlegt werden

Zeitweise indizierte Bücher, die mittlerweile frei erhältlich sind

Verbotene Bücher

Der Erwerb und Vertrieb der folgenden Bücher ist in Deutschland verboten, der Besitz jedoch legal.

  • Attilas Enkel auf Davids Thron, Erwin Soratori, verboten 1992 durch das Amtsgericht Tübingen (4 Gs 445/95)
  • Das Reich als Aufgabe; Friedrich Schmidt. Verboten wegen Volksverhetzung.
  • Der Fall Günter Deckert, Günther Anntohn, Henri Roques, Weinheim 1995, (verboten vom Landgericht Mannheim, (13) 5 Ns 67/96)
  • Funkenflug – Handbuch für nationale Aktivisten; Jürgen Riehl (Pseudonym). Verboten wegen Volksverhetzung.
  • Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert, Udo Holey (erschienen unter dem Pseudonym Jan van Helsing, D, CH (erhältlich in Österreich), verboten durch Amtsgericht Mannheim wegen Volksverhetzung. Dieser Beschlagnahmebeschluss wurde allerdings im Jahre 2001 aufgrund eines Formfehlers (Verfristung) durch das Landgericht Mannheim aufgehoben. Ein Indizierungsverfahren wurde hernach nicht erneut beantragt.
  • Geheimgesellschaften 2, Interview, Jan Udo Holey / "Jan van Helsing", D, CH (ebenfalls erhältlich in Österreich), verboten ebenfalls wegen Volksverhetzung.
  • Hoch-Zeit der Menschheit, Rudolf John Gorsleben, Nachdruck des ursprünglich 1930 erschienenen Buches. Dieser Reprint wurde in den neunziger Jahre auf Betreiben von Ignaz Bubis durch das Amtsgericht Bremen 81b Gs 45/96 verboten. Der betroffene Reprint ist jedoch nicht ausschließlich ein Faksimile, sondern enthält später hinzugefügte Passagen. Die Originalausgaben der 30er Jahre sind nach wie vor legal im antiquarischen Handel erhältlich.
  • Kapitulieren, niemals!; Werner Naumann. Verboten wegen Volksverhetzung.
  • Rasse – Ein Problem auch für uns; Jürgen Riehl (Pseudonym).
  • Auschwitz – Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust; Jürgen Graf. Verbot wegen Volksverhetzung.

Folgende Bücher wurden eingezogen – damit ist auch der Verkauf an Erwachsene illegal. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt: Der Käufer kann sich aufgrund des eindeutigen Willens des Gesetzgebers, der lediglich ein Verbreitungsverbot vorsieht, nicht strafbar machen. Somit ist auch der Besitz straffrei. Fraglich ist, ob ein im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufgefundenes Exemplar durch die Staatsanwaltschaft eingezogen wird. Die Einziehung ist rechtlich nicht möglich, wenn der Erwerb vor dem Zeitpunkt des Beschlagnahmebeschlusses der Staatsanwaltschaft liegt. Zu beachten ist jedoch: Eine private Weitergabe, Flohmarktverkauf oder ein antiquarischer Handel ist in jedem Fall unzulässig, da hier eine Verbreitung anzunehmen wäre. Es existiert in der Bundesrepublik Deutschland kein veröffentlichtes Verzeichnis indizierter Bücher, da die ausführenden Behörden vermeiden möchten, dass damit erst ein Markt/eine Nachfrage entsteht. Die rechtlichen Vorschriften sind eindeutig: ein Verkäufer ist – auch auf dem Flohmarkt – in der rechtlichen Verantwortung und kann sich wegen „Verbreitung“ strafbar machen. Auf der anderen Seite steht der Käufer einer Publikation. Hier hat der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland nur einen Straftatbestand vorgesehen, nämlich den Erwerb von Kinderpornografie. Weitere Strafandrohungen für den Kauf von Schriften im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB (hierunter fallen alle Bücher, Zeitschriften, Videos, CDs, DVDs und Dateien aus dem Internet) gibt es nicht.

Bücher, die zwar nicht indiziert, aber aus verschiedenen Gründen verboten waren und wieder erhältlich sind

  • Der Krieg in unseren Städten; Udo Ulfkotte, D, Auf Antrag der Berliner Islamischen Föderation Auslieferungsverbot erwirkt. Bis Mai 2006 wieder erhältlich, dann vor dem Hintergrund massiver Drohungen gegen den Autor und den Frankfurter Eichborn-Verlag "freiwillig" wieder vom Markt genommen. Der Autor wurde mehrfach mit dem Tod bedroht.
  • Invasionsziel: DDR, Vom Kalten Krieg zur Neuen Ostpolitik. 1971 im Konkret Buchverlag GmbH + Co.KG, Hamburg erschienen. Umschlag: Ulrich Kirschstein, Hamburg konkret extra Band 7. Autoren sind unter anderem: Karl Heinz Roth, Hajo Leib, Nicolaus Neumann. Das Buch wurde im Verlag beschlagnahmt.

Bücher, die auf Grund einer Zivilklage nicht, verzögert oder mit Änderungen erschienen sind

  • Das Hanf-Handbuch; Hainer Hai. In allen Auflagen (außer der 1.) sind Stellen geschwärzt, die von Schmuggel und Verkauf von Cannabis(produkten) handeln.
  • Der Oligarch; Jürgen Roth. D, Im Buch musste nach Klage von Boris Fuchsmann vor dem Landgericht Düsseldorf 2001 mehr als ein Dutzend Passagen mit schwarzen Balken unkenntlich gemacht werden. Fuchsmann führte aus, dass in diesen Passagen unwahre Behauptungen über seine Geschäftsbeziehungen zur ukrainischen Mafia aufgestellt würden.
  • Hinter den Kulissen; Dieter Bohlen. Auf eine Klage von Thomas Anders hin waren einige diffamierende Stellen im Buch zu schwärzen.
  • Mephisto (Roman); Klaus Mann. 1968 vom Landgericht verboten, Urteil bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht, Roman dann doch 1981 trotz rechtskräftigen Urteils im Rowohlt Verlag erschienen, da die Erben von Gustaf Gründgens auf eine erneute Klage gegen die Veröffentlichung verzichteten.
  • Esra (Roman); Maxim Biller wegen offensichtlicher Erkennbarkeit der Hauptfiguren des Romans, am 21. Juni 2005 vom BGH letztinstanzlich verboten. Zwei Frauen hatten geklagt, weil sie sich in zwei Figuren des Romans wiedererkennen und dies ihre Persönlichkeitsrechte verletze.
  • Meere (Roman); Alban Nikolai Herbst aufgrund einer Zivilklage (Erkennbarkeit) verboten.

Andere oder unklare Rechtslage

Verbotene, beschlagnahmte oder indizierte Comics

  • Emmanuelle, Guido Crepax, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 192 vom 14. Oktober 1982
  • Kondom des Grauens (Comic), Ralf König, Deutschland. Im Juli 1995 durchsuchten mehrere Dutzend Polizisten den Alpha Comic Verlag und beschlagnahmten 150 Bücher und Comics in Gesamtauflage „wegen des Verdachts auf Verbreitung gewaltverherrlichender, pornographischer und den Nationalsozialismus verherrlichender Schriften“. Dies betraf Comics, die zwar nicht durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPS) indiziert waren, sich aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft an der Grenze des Erlaubten befanden. Die Aktion löste Kontroversen aus, weil sie ohne rechtliche Grundlage vollzogen wurde. Der Alpha-Verlag musste aufgrund der entstandenen Schäden Konkurs anmelden, in diesem Zusammenhang auch betroffen waren 1200 im Jahr darauf von der Polizei durchsuchte Comicläden und Buchhandlungen (bei denen auch Waren wie z. B. Walter Moers' Kleines Arschloch und Art Spiegelmans Maus beschlagnahmt worden waren).
  • ARMS Band 2, Manga von Ryouji Minagawa und Kyouichi Nanatsuki Panini Verlag, Nettetal, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 227 vom 30. November 2004
  • Hellsing Band 4, Manga von Kohta Hirano, Panini Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 98 vom 31. Mai 2005
  • Majin Devil Band 1, Manga von Oh! Great, Panini Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 142 vom 30. Juli 2004
  • Red Eyes Band 7, Manga von Jun Shindo, Panini Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 60 vom 31. März 2005
  • Vampire Master Band 1, Manga von Satoshi Urushihara, Panini Verlag, indiziert am 24. Dezember 2003
  • Vampire Master Band 3, Manga von Satoshi Urushihara, Panini Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 82 vom 30. April 2005
  • Sailor Moon Heft 21/2000, Anime-Comic-Heft, Ehapa Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 81 vom 28. April 2001
  • Die Abenteuer der Sweet Gwendoline, John Willie, Widder Press, indiziert gemäß Bundesanzeiger Nummer 140 vom 29. Juli 1989
  • U-Comix Sonderband Nr. 7; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 122 vom 8. Juli 1981
  • U-Comix Sonderband Nr. 11; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 32 vom 17. Februar 1981
  • U-Comix Sonderband Nr. 12; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 174 vom 18. September 1981
  • U-Comix Sonderband Nr. 16; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 216 vom 17. November 1981
  • U-Comix Sonderband Nr. 17; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 122 vom 8. Juli 1981
  • U-Comix Sonderband Nr. 18; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 105 vom 10. Juni 1981
  • U-Comix Sonderband Nr. 19; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 14 vom 22. Januar 1982
  • U-Comix Sonderband Nr. 20; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 216 vom 17. November 1981
  • U-Comix Sonderband Nr. 22; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 122 vom 8. Juli 1981
  • U-Comix Sonderband Nr. 24; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 105 vom 10. Juni 1981
  • U-Comix Sonderband Nr. 34; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 162 vom 31. August 1985
  • Lucifera, Freibeuter Verlag, 1972–74 Nr. 1–24
  • Oltretomba, Freibeuter Verlag, 1974, Nr. 1–4
  • Messalina 1–24
  • Tomba 1–24
  • ZIP 1–24
  • Jolanda 1–24
  • Horror 1–23
  • Kalter Krieg, Matthias Schultheiss, 1985, Melzer Verlag
  • Die Abenteuer der Phoebe Zeit-Geist, 1970, Konkret Verlag / 1973, Melzer Verlag, indiziert 1974, aufgehoben 2002
  • Mutanten Welt, Richard Corben, Volksverlag, 1982
  • U-Comix Sonderband Nr. 3
  • Die kleine geile Reihe 1–10
  • Außer Kontrolle 2,3
  • Die sexuellen Abenteuer von Fucky Luke 1–4 (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
  • Fick und Fotzi (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
  • Nachahmungen 1–2
  • Asterix und das Atomkraftwerk (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
  • Donald Duck – Häuserkampf in Entenhausen (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
  • Donald Punk 1–3 (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
  • Paranoia-Comix, Don Martin
  • Sympathisantenschlumpf (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
  • Tim und Struppi in der Schweiz (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
  • Ranx, 3, Kult Editionen, August 1997
  • Sex in Comics, Nr. 1+2, Brumm Comics / Melzer Verlag, Indizierung für Band 1 aufgehoben 2001
  • Die aussergewöhnliche Welt des Richard Corben 1, Volksverlag, 1977–1980, indiziert 1986
  • Rowlf & Die Bestie von Wolfton, Richard Corben, Volksverlag 1981, indiziert 1982
  • Beta Comic Art Collection, Nr. 4, Der Dämon im Cockpit, Richard Corben, indiziert 1986

Zeitweise indizierte Comics, die mittlerweile frei erhältlich sind

  • Anne und Hans, indiziert 1973, aufgehoben 2002
  • Comic-Striptease, Melzer Verlag, indiziert 1973, aufgehoben 2002
  • U-Comix Sonderband Nr. 6; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 194 vom 16. Oktober 1981, aufgehoben 2006
  • U-Comix Sonderband Nr. 10; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 194 vom 16. Oktober 1981, aufgehoben 2006
  • U-Comix Sonderband Nr. 13; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 194 vom 16. Oktober 1981, aufgehoben 2006

Computer- und Videospiele

Indizierte Spiele

Beschlagnahmte Spiele

gemäß § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

gemäß § 131 StGB (Gewaltdarstellung)

Tonträger

Indizierte Tonträger

Alben

Lieder

  • Kein Gerede der Band WIZO, inhaltlicher Aufruf zum Terrorismus (eine Version des Titels ohne Gesang ist frei erhältlich)

Beschlagnahmte Tonträger

u.a. gemäß § 130 StGB (Volksverhetzung)

gemäß § 131 StGB (Gewaltdarstellung)

gemäß § 184a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften)

Visuelle Medien

Beschlagnahmte visuelle Medien

gemäß § 131 (Gewaltdarstellung)

Von nahezu allen Filmen, die wegen ihrer Gewaltdarstellung beschlagnahmt wurden, existieren gekürzte Fassungen.

gemäß § 184a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften)

gemäß § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften)

Vorbehaltsfilme

Sonstige

  • Die 120 Tage von Sodom von Pier Paolo Pasolini (Originaltitel: Salò o le 120 giornate di Sodoma) wurde 1976 beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft erhob damals den Vorwurf der Gewaltpornografie. Später wurde der Film wieder freigegeben.
  • Rohtenburg von Martin Weisz (Originaltitel: Butterfly, a Grimm Love Story). Der Kinostart des Kannibalen-Films wurde vom Landgericht Frankfurt aufgrund verletzter Persönlichkeitsrechte untersagt.

Literatur

  • BPjM-Aktuell, Amtliches Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), ISSN 1611-3608 (Papierausgabe), ISSN 1611-3606 (Digitalausgabe)

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Datenbank des deutschsprachigen Anarchismus - DadA: radikal <Berlin u.a.>. http://projekte.free.de/dada/dada-p/P0001035.HTM (10.1.2007))

Quellenangabe


Der vorhergehende Text basiert überwiegend auf dem Artikel „Von_der_BPjM_indiziertes_oder_in_Deutschland_beschlagnahmtes_Medium“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 8. Dez. 2009 (Permanentlink) und steht unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0“. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.