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Adel

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Der Adel (von althochdeutsch adal oder edili = edel) ist eine Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang,[1] die in der Vergangenheit - insbesondere in Europa - auch als Elite galt. In den einzelnen europäischen Ländern gelten bzw. galten unterschiedliche Kriterien, wer zum Adel gehört und wer nicht.[2] Noch viel mehr gilt dies für außereuropäische Kulturkreise. Ein Angehöriger des Adels wird in der deutschen Sprache als Adeliger, Edelfrau, Edelfräulein oder Edelmann bezeichnet und ist oft an dem von zwischen Vornamen und Familienname zu erkennen. Daraus geht aber nicht immer hervor, wann und wie der Adelstitel erworben wurde oder welche Verwandschaftsbeziehungen bestehen, da der Familienname nur vom legtimen Vater übernommen wurde. In der englischen Sprache gibt es die persönlichen, nichterblichen Adelstitel Sir und Dame. Die Verleihung von Adelstiteln an Mitglieder des Bürgertums begann im deutschen Sprachraum etwa in der Zeit Kaiser Karls IV. nach französischem Vorbild durch die Erhebung von Beamten als besondere Auszeichnung. Besondere Rechte waren jedoch damit zunächst nicht verbunden, fanden aber eine Nachahmung unter Kaiser Wilhelm I. in Deutschland. Die weitaus häufigste Erscheinungsform des deutschen Adels war der Erbadel, erkennbar an Bezeichnungen wie Fürst, Graf (dem englischen Earl vergleichbar) oder Freiherr. In Europa bildete sich als besondere Form der Hochadel heraus. Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919 wurden alle Standesvorrechte des Adels in Deutschland abgeschafft.[3] In Österreich wurde der Adel 1919 ebenfalls aufgehoben, das Führen von Adelsbezeichnungen wurde sogar unter Strafe gestellt.[4]

Weblinks

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Monika Wienfort: Der Adel in der Moderne, Göttingen 2006, S. 8.
  2. Ronald G. Asch: Europäischer Adel in der Frühen Neuzeit. Köln/Weimar/Wien 2008
  3. siehe Artikel 109 Abs. 3 WRV
  4. Gesetz vom 3. April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden