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Wehrpflicht

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Version vom 21. April 2024, 12:56 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (das Jahr 1955 stimmt nicht)
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Die Wehrpflicht ist eine vom Staat beschlossene gesetzliche Verpflichtung für die Bürger seines Landes, für einen bestimmten Zeitraum beim Militär zu dienen. Ersatzweise wird auch der Dienst bei anderen Institutionen, zum Beispiel bei der Polizei, der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz angeboten. Im allgemeinen besteht die Wehrpflicht neben und zusätzlich zu einer Berufsarmee wie der Bundeswehr. Meist beginnt die Wehrpflicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres. In Deutschland gab es die Wehrpflicht zuletzt in der Zeit von 1957 bis 2011. Die erste gesetzmäßige Einberufung zur Bundeswehr erfolgte am 1. April 1957 für Männer, die nach dem 30. Juni 1937 geboren worden waren.[1]

Die Wehrpflicht kann auch aus pädagogischer Sicht sinnvoll sein: Hier lernen junge Menschen Disziplin, Pflichtbewusstsein, Gehorsam, Durchhaltevermögen, Ordnung, Treue, Kameradschaft, Vaterlandsliebe und einige praktische Tätigkeiten wie das Bettenmachen. Das wäre besonders für die heutige Jugend hilfreich. Die Wehrpflicht kann der Verweichlichung und Verwahrlosung der deutschen Jugend entgegen wirken. Kritiker sehen die damit verbundene Ausbildung jedoch als zu einseitig und fordern stattdessen eine allgemeine Dienstpflicht.

Die AfD (Partei) tritt für eine Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland ein.

Siehe auch

Weblinks

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