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Grundwehrdienst

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Grundwehrdienst ist ein Begriff für die Grundausbildung im Rahmen des Wehrdienstes und auch für die Erfüllung der Dienstpflicht im Rahmen einer allgemeinen Wehrpflicht. Die Dauer des Grundwehrdienstes (siehe § 5 WPflG) war in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund geänderter Bedrohungsanalysen (1962, 1973, 1990, 2002) oder der Stärke der zur Verfügung stehenden Jahrgänge (1973) unterschiedlich lang.

Die Grundausbildung in der Bundeswehr dauert drei Monate. Sie beinhaltet unter anderem Themen wie Allgemeine Truppenkunde, Wachdienst, Schießausbildung, Einsatzersthelfer, Sport, Politik und einzelne Themen zur ersten Vorbereitung auf mögliche Auslandseinsätze. Zu den praktischen Übungen gehören Märsche, Biwaks und das Überwinden einer Hindernisbahn. Die Übungen sollen abhärten, und einige Angebote bereiten die Jugend auf das spätere Berufsleben vor (z.B. Erlernen von Regeln in der Gemeinschaft, Erwerb des Führerscheins). Gegen Ende der Grundausbildung erfolgt für Soldaten der Bundeswehr das Gelöbnis[1] und zum Teil auch die Beförderung zum Gefreiten.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Grundwehrdienst) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise