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Augsburger Reichs- und Religionsfrieden: Unterschied zwischen den Versionen

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Im '''Augsburger Reichs- und Religionsfrieden''' von [[1555]] wurden die Protestanten erstmals durch das [[Heiliges Römisches Reich|Reich]] anerkannt. Die Konfession der Untertanen habe jene des Landesherrn zu sein.
Im '''Augsburger Reichs- und Religionsfrieden''' von [[1555]] wurden die Protestanten erstmals im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen römischen Reich]] anerkannt. Die [[Konfession]] der Untertanen hatte jedoch die des Landesherrn zu sein, daher entstand der Grundsatz [[Cuius regio, eius religio]].


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Version vom 19. Mai 2025, 16:11 Uhr

Im Augsburger Reichs- und Religionsfrieden von 1555 wurden die Protestanten erstmals im Heiligen römischen Reich anerkannt. Die Konfession der Untertanen hatte jedoch die des Landesherrn zu sein, daher entstand der Grundsatz Cuius regio, eius religio.

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