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Deutsche: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Deutsche''' wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von [[Ethnie|ethnischen]] Deutschen wird darunter meist die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige aus [[Deutschland]] stammen bzw. dort leben, [[Deutsche Sprache|Deutsch]] als [[Muttersprache]] sprechen und spezifisch ''deutsche'' kulturelle Merkmale aufweisen. Oft wird auch auf eine gemeinsame [[Herkunft]] und [[Abstammung]] verwiesen, so dass sich Menschen in anderen Staaten als der [[Bundesrepublik Deutschland]] darauf berufen. Eine [[Ethnologie|ethnologische]] und [[population]]sgenetische Betrachtung der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Nach Ansicht von [[Rechtswissenschaft]]lern und im Sinne des [[Völkerrecht]]s bilden alle Menschen, die die [[Deutsche Staatsangehörigkeit]] haben, ungeachtet ihrer Herkunft, das deutsche [[Staatsvolk]].<ref>Vgl. [[Theodor Schweisfurth]], ''Völkerrecht'', Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 §&nbsp;3.I [http://books.google.de/books?id=SbnGHvVLzE4C&pg=PA10 Rn 25].</ref>  
Der Begriff '''Deutsche''' wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von [[Ethnie|ethnischen]] Deutschen wird darunter meist die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige aus [[Deutschland]] stammen bzw. dort leben, [[Deutsche Sprache|Deutsch]] als [[Muttersprache]] sprechen und spezifisch ''deutsche'' kulturelle Merkmale aufweisen. Oft wird auch auf eine gemeinsame [[Herkunft]] und [[Abstammung]] verwiesen, so dass sich Menschen in anderen Staaten als der [[Bundesrepublik Deutschland]] darauf berufen. Eine [[Ethnologie|ethnologische]] und [[population]]sgenetische Betrachtung der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Nach Ansicht von [[Rechtswissenschaft]]lern und im Sinne des [[Völkerrecht]]s bilden alle Menschen, die die [[Deutsche Staatsangehörigkeit]] haben, ungeachtet ihrer Herkunft, das deutsche [[Staatsvolk]].<ref>Vgl. [[Theodor Schweisfurth]], ''Völkerrecht'', Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 §&nbsp;3.I [http://books.google.de/books?id=SbnGHvVLzE4C&pg=PA10 Rn 25].</ref>
== Charakterisierung ==
Deutsche gelten im Allgemeinen als [[Fleiß|fleißig]], ordentlich und [[gesetz]]estreu. Im deutschen Volk gibt es einen Anteil von mindestens 50% des ''[[Nordischer Typ|Nordischen Typs]]''.
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Passdeutscher]]
* [[Passdeutscher]]

Version vom 13. Mai 2025, 13:40 Uhr

Der Begriff Deutsche wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von ethnischen Deutschen wird darunter meist die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige aus Deutschland stammen bzw. dort leben, Deutsch als Muttersprache sprechen und spezifisch deutsche kulturelle Merkmale aufweisen. Oft wird auch auf eine gemeinsame Herkunft und Abstammung verwiesen, so dass sich Menschen in anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland darauf berufen. Eine ethnologische und populationsgenetische Betrachtung der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern und im Sinne des Völkerrechts bilden alle Menschen, die die Deutsche Staatsangehörigkeit haben, ungeachtet ihrer Herkunft, das deutsche Staatsvolk.[1]

Charakterisierung

Deutsche gelten im Allgemeinen als fleißig, ordentlich und gesetzestreu. Im deutschen Volk gibt es einen Anteil von mindestens 50% des Nordischen Typs.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 § 3.I Rn 25.

Weblinks

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