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Für die Papstwahl gab es zunächst keine Verfahrensnorm. Sie wurde ursprünglich vom römischen [[Klerus]] vollzogen. Manipulationen, Einmischungen weltlicher Herrscher, Wahl von [[Gegenpapst|Gegenpäpsten]] waren im [[Mittelalter]] nicht selten. | Für die Papstwahl gab es zunächst keine Verfahrensnorm. Sie wurde ursprünglich vom römischen [[Klerus]] vollzogen. Manipulationen, Einmischungen weltlicher Herrscher, Wahl von [[Gegenpapst|Gegenpäpsten]] waren im [[Mittelalter]] nicht selten. Bei den Papstwahlen im 11. Jahrhundert lässt sich nicht nachweisen, dass die aufgestellten Regeln eingehalten wurden. Bei der Papstwahl im Jahr 1241 gab es nur zwölf wahlberechtigte Kardinäle. [[Innozenz IV.]] legte 1245 unter anderem fest, dass eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Kardinäle zur Wahl ausreicht. | ||
In der folgenden Zeit wurden die Kardinäle alleinige Papstwähler und weltliche Herrscher wurden von der Wahl formell ausgeschlossen. Dem [[Kaiser]] wurde vorübergehend noch ein Bestätigungsrecht zuerkannt. Lange Zeit galt die Regel, dass die Kardinäle am Sterbeort des Papstes zur Wahl schreiten mussten. Nur der jeweilige Papst ist berechtigt, die genauen Regeln des Konklaves zu ändern. Durch die Ernennung neuer Kardinäle übt er einen gewissen Einfluss auf die Wahl seines Nachfolgers aus. Es ist ihm jedoch nicht gestattet, diesen selbst zu benennen. Ein Mindestalter für den Papst ist im Kirchenrecht nicht ausdrücklich gefordert. Seit [[Urban VI.]] im Jahre 1378 wurde allerdings niemand mehr zum Papst gewählt, der nicht Kardinal war. | In der folgenden Zeit wurden die Kardinäle alleinige Papstwähler und weltliche Herrscher wurden von der Wahl formell ausgeschlossen. Dem [[Kaiser]] wurde vorübergehend noch ein Bestätigungsrecht zuerkannt. Lange Zeit galt die Regel, dass die Kardinäle am Sterbeort des Papstes zur Wahl schreiten mussten. Nur der jeweilige Papst ist berechtigt, die genauen Regeln des Konklaves zu ändern. Durch die Ernennung neuer Kardinäle übt er einen gewissen Einfluss auf die Wahl seines Nachfolgers aus. Es ist ihm jedoch nicht gestattet, diesen selbst zu benennen. Ein Mindestalter für den Papst ist im Kirchenrecht nicht ausdrücklich gefordert. Seit [[Urban VI.]] im Jahre 1378 wurde allerdings niemand mehr zum Papst gewählt, der nicht Kardinal war. |
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Das Konklave ist die Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle der römisch-katholischen Kirche zur Wahl des Bischofs von Rom, der zugleich als Papst das Oberhaupt der Kirche ist. Eine Wahl wird notwendig, wenn der bisherige Papst gestorben ist oder auf sein Amt verzichtet hat; bis dahin gibt es die Übergangszeit der Sedisvakanz. Das Wort Konklave ist lateinischen Ursprungs. Conclave bedeutet Zimmer, verschließbares Gemach,[1] was sich wiederum aus cum clave „mit dem Schlüssel“ ableitet. Es bezeichnet sowohl den abgeschlossenen Raum, in dem die Wahl stattfindet, als auch die Zusammenkunft der Wahlberechtigten (Elektoren) selbst.
Geschichte
Für die Papstwahl gab es zunächst keine Verfahrensnorm. Sie wurde ursprünglich vom römischen Klerus vollzogen. Manipulationen, Einmischungen weltlicher Herrscher, Wahl von Gegenpäpsten waren im Mittelalter nicht selten. Bei den Papstwahlen im 11. Jahrhundert lässt sich nicht nachweisen, dass die aufgestellten Regeln eingehalten wurden. Bei der Papstwahl im Jahr 1241 gab es nur zwölf wahlberechtigte Kardinäle. Innozenz IV. legte 1245 unter anderem fest, dass eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Kardinäle zur Wahl ausreicht.
In der folgenden Zeit wurden die Kardinäle alleinige Papstwähler und weltliche Herrscher wurden von der Wahl formell ausgeschlossen. Dem Kaiser wurde vorübergehend noch ein Bestätigungsrecht zuerkannt. Lange Zeit galt die Regel, dass die Kardinäle am Sterbeort des Papstes zur Wahl schreiten mussten. Nur der jeweilige Papst ist berechtigt, die genauen Regeln des Konklaves zu ändern. Durch die Ernennung neuer Kardinäle übt er einen gewissen Einfluss auf die Wahl seines Nachfolgers aus. Es ist ihm jedoch nicht gestattet, diesen selbst zu benennen. Ein Mindestalter für den Papst ist im Kirchenrecht nicht ausdrücklich gefordert. Seit Urban VI. im Jahre 1378 wurde allerdings niemand mehr zum Papst gewählt, der nicht Kardinal war.
Mit zunehmender Verbreitung des Christentum nahm auch die Zahl der Kardinäle zu. 1587 begrenzte Papst Sixtus die Anzahl der wahlberechtigten Kardinale auf 70. 1975 legte Paul VI. fest, dass Kardinäle, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr wahlberechtigt sind, und erhöhte gleichzeitig die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle auf 120. Ein großer Teil der Kardinäle kommt nach wie vor aus Italien und macht zusammen mit denen aus anderen Ländern Europas rund die Hälfte der Teilnehmer aus. Von den 115 Kardinalen des Konklaves 2005 kamen 58 aus Europa,[2] 2013 waren es 60.[3]
Siehe auch
Andere Lexika
- ↑ Pons. Wörterbuch für Schule und Studium. Lateinisch – Deutsch. 3. Auflage, Ernst Klett sprachen, Stuttgart 2003, S. 171; Vorlage:Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache.
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Konklave_2005
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Konklave_2013