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Zahnarzt: Unterschied zwischen den Versionen

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#* a) die naturwissenschaftliche Vorprüfung,
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#* b) die zahnärztliche Vorprüfung und
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#* c) die zahnärztliche Prüfung.
#* c) die zahnärztliche Prüfung am Ende des Studiums.


Der Erwerb des [[Doktortitel]]s ist keine Pflicht, wird jedoch im Rahmen von Forschungsvorhaben oft angeboten.
Der Erwerb des [[Doktortitel]]s ist keine Pflicht, wird jedoch im Rahmen von Forschungsvorhaben oft angeboten.

Version vom 18. Januar 2025, 14:43 Uhr

Zahnarzt ist die Berufsbezeichnung für einen Facharzt im Bereich der Zahnmedizin (Zahnheilkunde). Er hat jedoch eine eigenständige Ausbildung innerhalb der Humanmedizin. Die Ausbildung in Deutschland umfasst

  1. ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt;
  2. folgende staatliche Prüfungen:
    • a) die naturwissenschaftliche Vorprüfung,
    • b) die zahnärztliche Vorprüfung und
    • c) die zahnärztliche Prüfung am Ende des Studiums.

Der Erwerb des Doktortitels ist keine Pflicht, wird jedoch im Rahmen von Forschungsvorhaben oft angeboten.

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