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'''Säkularismus''' bedeutet die rechtliche Trennung von [[Kirche (Organisation)]] oder einer anderen vorherrschenden, religiösen Organisation des Landes und dem [[Staat]]. Deutschland und viele andere Staaten können als säkulare Staaten bezeichnet werden. | '''Säkularismus''' bedeutet die rechtliche Trennung von [[Kirche (Organisation)]] oder einer anderen vorherrschenden, religiösen Organisation des Landes und dem [[Staat]]. Deutschland und viele andere Staaten können als säkulare Staaten bezeichnet werden. Das Attribut ''säkular'' kann auch mit ''weltlich'' übersetzt werden. | ||
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Bereits im Mittelalter wurde unterschieden zwischen weltlichen und geistlichen Herren. Zu den weltlichen Herren gehörten [[Herzog]], [[Fürst]], [[König]] und [[Kaiser]]. Die geistlichen Herren waren zunächst [[Bischof]] und [[Papst]], später entwickelten sich weitere Bezeichnungen wie [[Fürstbischof]]. Dies war jedoch ein sehr starres System, weil es durch das [[Lehnswesen]] an [[Grundbesitz]] gebunden war. Es gab noch keinen Staat im heutigen Sinne mit [[Staatsangehörigkeit]] und einer [[Staatsgrenze]]. | |||
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Säkularismus bedeutet die rechtliche Trennung von Kirche (Organisation) oder einer anderen vorherrschenden, religiösen Organisation des Landes und dem Staat. Deutschland und viele andere Staaten können als säkulare Staaten bezeichnet werden. Das Attribut säkular kann auch mit weltlich übersetzt werden.
Begriffsgeschichte
Bereits im Mittelalter wurde unterschieden zwischen weltlichen und geistlichen Herren. Zu den weltlichen Herren gehörten Herzog, Fürst, König und Kaiser. Die geistlichen Herren waren zunächst Bischof und Papst, später entwickelten sich weitere Bezeichnungen wie Fürstbischof. Dies war jedoch ein sehr starres System, weil es durch das Lehnswesen an Grundbesitz gebunden war. Es gab noch keinen Staat im heutigen Sinne mit Staatsangehörigkeit und einer Staatsgrenze.
Weblinks
Andere Lexika