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Version vom 4. August 2024, 04:57 Uhr
Das Konklave ist die Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle der römisch-katholischen Kirche zur Wahl des Bischofs von Rom, der zugleich als Papst das Oberhaupt der Kirche ist. Eine Wahl wird notwendig, wenn der bisherige Papst gestorben ist oder auf sein Amt verzichtet hat.
Für die Papstwahl gab es zunächst keine Verfahrensnorm. Sie wurde ursprünglich vom römischen Klerus vollzogen. Manipulationen, Einmischungen weltlicher Herrscher, Wahl von Gegenpäpsten waren im Mittelalter nicht selten. In der folgenden Zeit wurden die Kardinäle alleinige Papstwähler und weltliche Herrscher wurden von der Wahl formell ausgeschlossen. Dem Kaiser wurde vorübergehend noch ein Bestätigungsrecht zuerkannt. Nur der jeweilige Papst ist berechtigt, die genauen Regeln des Konklaves zu ändern. Durch die Ernennung neuer Kardinäle übt er einen gewissen Einfluss auf die Wahl seines Nachfolgers aus. Es ist ihm jedoch nicht gestattet, diesen selbst zu benennen. Ein Mindestalter für den Papst ist im Kirchenrecht nicht ausdrücklich gefordert. Seit Urban VI. im Jahre 1378 wurde allerdings niemand mehr zum Papst gewählt, der nicht Kardinal war.
Bei der Papstwahl im Jahr 1241 gab es zwölf wahlberechtigte Kardinäle. Mit zunehmender Verbreitung des Christentum nahm auch die Zahl der Kardinäle zu. 1587 begrenzte Papst Sixtus die Anzahl der wahlberechtigten Kardinale auf 70. 1975 legte Paul VI. fest, dass Kardinäle, die das achtzigste Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlvorgang ausgeschlossen sind, und erhöhte gleichzeitig die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle auf 120.
Siehe auch
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