
PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Erdbestattung: Unterschied zwischen den Versionen
allgemeines nach oben |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Die '''Erdbestattung''', manchmal auch kurz nur [[Beerdigung]] genannt, ist im Gegensatz zur [[Feuerbestattung]] die Verbringung des vollständigen [[Leichnam]] nach dem [[Tod]] unter die Erde, meist auf einen [[Friedhof]]. Die Erdbestattung ist in Mitteleuropa und in vielen anderen Kontinenten die am weitesten verbreitete Bestattungsform. Bei dieser Form der Bestattung gelten in vielen Ländern Bestattungsfristen. Meist wird der Verstorbene in einem ausgewählten Sarg eingebettet und auf dem Friedhof im Sarg in einem Erdreihengrab, Erdwahlgrab oder Familiengrab beigesetzt. | Die '''Erdbestattung''', manchmal auch kurz nur [[Beerdigung]] genannt, ist im Gegensatz zur [[Feuerbestattung]] die Verbringung des vollständigen [[Leichnam]] nach dem [[Tod]] unter die Erde, meist auf einen [[Friedhof]]. Die Erdbestattung ist in Mitteleuropa und in vielen anderen Kontinenten die am weitesten verbreitete Bestattungsform. Bei dieser Form der Bestattung gelten in vielen Ländern Bestattungsfristen. Meist wird der Verstorbene in einem ausgewählten Sarg eingebettet und auf dem Friedhof im Sarg in einem Erdreihengrab, Erdwahlgrab oder Familiengrab beigesetzt. | ||
Die Erdbestattung hat eine lange Tradition in der christlichen, muslimischen und jüdischen Kultur. Mit einer Sargbestattung auf dem Friedhof können sich viele Trauernde mit dem Todesfall besser abfinden und diesen verarbeiten, da er oftmals als natürlicher empfunden wird. | Die Erdbestattung hat eine lange Tradition in der christlichen, muslimischen und jüdischen Kultur. Mit einer Sargbestattung auf dem Friedhof können sich viele Trauernde mit dem Todesfall besser abfinden und diesen verarbeiten, da er oftmals als natürlicher empfunden wird. Bei einer Erdbestattung begleitet die Trauergemeinde nach dem Gottesdienst oder der Trauerfeier den Verstorbenen zum Grab und gibt ihm das letzte Geleit. Oft ist dies einer der schmerzlichsten Momente während der Beisetzung, denn das Herablassen ins Erdreich macht das Unwiderrufliche und Endgültige des Todes besonders deutlich. Dies ist aber auch ein wichtiger Punkt in der Trauerbewältigung. | ||
== Situation in Deutschland == | == Situation in Deutschland == | ||
Für 2016 gab der Bundesverband der Deutschen Bestatter ein Verhältnis von 64 Prozent Feuerbestattungen zu 36 Prozent Erdbestattungen an.<ref>{{Webarchiv |url=https://www.bestatter.de/meta/news-termine-presse/news-details/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=452&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=6d57265d62645e502655171c87530445 |text=''Der Friedhof: Ein Ort, an dem unsere Trauer Halt findet.'' |wayback=20180816194945}} Presseinformation des [[Bundesverband Deutscher Bestatter|Bundesverbandes Deutscher Bestatter]], 3. Juli 2017.</ref> | Für 2016 gab der Bundesverband der Deutschen Bestatter ein Verhältnis von 64 Prozent Feuerbestattungen zu 36 Prozent Erdbestattungen an.<ref>{{Webarchiv |url=https://www.bestatter.de/meta/news-termine-presse/news-details/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=452&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=6d57265d62645e502655171c87530445 |text=''Der Friedhof: Ein Ort, an dem unsere Trauer Halt findet.'' |wayback=20180816194945}} Presseinformation des [[Bundesverband Deutscher Bestatter|Bundesverbandes Deutscher Bestatter]], 3. Juli 2017.</ref> | ||
Eine Erdbestattung kann frühestens nach 48 Stunden und muss spätestens nach 96 Stunden erfolgen, wobei es genehmigungspflichtige Ausnahmen gibt | Eine Erdbestattung kann frühestens nach 48 Stunden und muss spätestens nach 96 Stunden erfolgen, wobei es genehmigungspflichtige Ausnahmen gibt. | ||
Das Begräbnis erfolgt auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof. Die Grabstelle wird für einen bestimmten Zeitraum unter Berücksichtigung von Ruhefristen erworben. Dabei wird zwischen Reihengrab und Erdwahlgrab entschieden. Während das Erdreihengrab der Reihe nach vergeben wird, können Angehörige bei einem Erdwahlgrab die Lage und Größe des Grabs frei entscheiden. Entscheiden Sie sich für ein Wahlgrab, haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, ein Wiesengrab zu wählen. Erst nach Ende der Ruhezeit kann die belegte Grabstelle wieder belegt werden. | Das Begräbnis erfolgt auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof. Die Grabstelle wird für einen bestimmten Zeitraum unter Berücksichtigung von Ruhefristen erworben. Dabei wird zwischen Reihengrab und Erdwahlgrab entschieden. Während das Erdreihengrab der Reihe nach vergeben wird, können Angehörige bei einem Erdwahlgrab die Lage und Größe des Grabs frei entscheiden. Entscheiden Sie sich für ein Wahlgrab, haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, ein Wiesengrab zu wählen. Erst nach Ende der Ruhezeit kann die belegte Grabstelle wieder belegt werden. |
Version vom 15. Mai 2024, 15:49 Uhr
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Achtung! Die Seite wird gerade bearbeitet. |
Dieser Artikel oder Abschnitt wird gerade bearbeitet. Um Bearbeitungskonflikte zu vermeiden, warte bitte mit Änderungen, bis diese Markierung entfernt ist. Eine Begründung steht auf der Diskussionsseite, dort kannst du nachfragen oder wende dich an den Bearbeiter auf seiner Diskussionsseite. |
Die Erdbestattung, manchmal auch kurz nur Beerdigung genannt, ist im Gegensatz zur Feuerbestattung die Verbringung des vollständigen Leichnam nach dem Tod unter die Erde, meist auf einen Friedhof. Die Erdbestattung ist in Mitteleuropa und in vielen anderen Kontinenten die am weitesten verbreitete Bestattungsform. Bei dieser Form der Bestattung gelten in vielen Ländern Bestattungsfristen. Meist wird der Verstorbene in einem ausgewählten Sarg eingebettet und auf dem Friedhof im Sarg in einem Erdreihengrab, Erdwahlgrab oder Familiengrab beigesetzt.
Die Erdbestattung hat eine lange Tradition in der christlichen, muslimischen und jüdischen Kultur. Mit einer Sargbestattung auf dem Friedhof können sich viele Trauernde mit dem Todesfall besser abfinden und diesen verarbeiten, da er oftmals als natürlicher empfunden wird. Bei einer Erdbestattung begleitet die Trauergemeinde nach dem Gottesdienst oder der Trauerfeier den Verstorbenen zum Grab und gibt ihm das letzte Geleit. Oft ist dies einer der schmerzlichsten Momente während der Beisetzung, denn das Herablassen ins Erdreich macht das Unwiderrufliche und Endgültige des Todes besonders deutlich. Dies ist aber auch ein wichtiger Punkt in der Trauerbewältigung.
Situation in Deutschland
Für 2016 gab der Bundesverband der Deutschen Bestatter ein Verhältnis von 64 Prozent Feuerbestattungen zu 36 Prozent Erdbestattungen an.[1] Eine Erdbestattung kann frühestens nach 48 Stunden und muss spätestens nach 96 Stunden erfolgen, wobei es genehmigungspflichtige Ausnahmen gibt.
Das Begräbnis erfolgt auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof. Die Grabstelle wird für einen bestimmten Zeitraum unter Berücksichtigung von Ruhefristen erworben. Dabei wird zwischen Reihengrab und Erdwahlgrab entschieden. Während das Erdreihengrab der Reihe nach vergeben wird, können Angehörige bei einem Erdwahlgrab die Lage und Größe des Grabs frei entscheiden. Entscheiden Sie sich für ein Wahlgrab, haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, ein Wiesengrab zu wählen. Erst nach Ende der Ruhezeit kann die belegte Grabstelle wieder belegt werden.
Erdbestattungen können entweder in Form eines Erdreihengrabs oder eines Erdwahlgrabs erfolgen. Bei einem Erdreihengrab wird der Verstorbene in einem vorgegebenen Grab beigesetzt, während Angehörige die Grabstelle bei einem Erdwahlgrab frei wählen können. Das Wahlgrab ist in der Regel kostenintensiver als ein Erdreihengrab. Dennoch bietet es Angehörigen viele Vorteile. Beispielsweise kann bei einem Erdwahlgrab im Gegensatz zum Erdreihengrab ein extra großes Grab oder eine besondere Stelle auf dem Friedhof gewählt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, das Wahlgrab als Einzel- oder Mehrgrabstelle, zum Beispiel als Familiengrab zu wählen. Auch haben Angehörige hier mehr Freiheiten, das Erdwahlgrab nach Belieben zu bepflanzen und zu gestalten.
Das Wiesengrab gehört zu den beliebten Wahlgräbern. Hier wird der Sarg oder die Urne des Verstorbenen auf einer Wiese, die zu diesem Zweck dafür vorgesehen ist, neben oder auf dem Friedhof beigesetzt. Die Grabstätte des Wiesengrabs erhält eine flache, liegende Grabplatte, die der Wiesenhöhe entspricht. Bei dieser Grabart übernimmt das Personal des Friedhofs die Grabpflege nach der Bestattung während der gesamten Ruhefrist.
Viele Familien verlangen somit auch diese Form der Beisetzung in einem Sarg auf dem Friedhof.
Kosten
Eine Erdbestattung kostet oft mehr als eine Feuerbestattung, da hier der Aufwand der Beerdigung deutlich höher ist und die Kosten für den Sarg zu berücksichtigen sind. Aufgrund der Sarggröße sind für Erdbestattungen große Gräber erforderlich, und es sind längere Ruhefristen einzuhalten.
Weblinks
Abschied Bestattungen - Erdbestattung
- ↑ Der Friedhof: Ein Ort, an dem unsere Trauer Halt findet. (Archivversion vom 16. August 2018) Presseinformation des Bundesverbandes Deutscher Bestatter, 3. Juli 2017.