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Religionsunterricht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Religionsunterricht''' (früher auch ''Religionslehre'') ist ein [[Unterrichtsfach]] an Schulen, in dem Glaubensinhalte, Geschichte und Wertesysteme meist einer bestimmten [[Religion]]en gelehrt werden. In vielen Ländern wird Religionsunterricht innerhalb des staatlichen Schulbetriebs durch die verschiedenen [[Religionsgemeinschaft]]en durchgeführt.
'''Religionsunterricht''' (früher auch ''Religionslehre'') ist ein [[Unterrichtsfach]] an Schulen, in dem Glaubensinhalte, Geschichte und Wertesysteme meist einer bestimmten [[Religion]]en gelehrt werden. In vielen Ländern wird Religionsunterricht innerhalb des staatlichen Schulbetriebs durch die verschiedenen [[Religionsgemeinschaft]]en durchgeführt, wobei [[katholische Religion]] und [[Evangelische Religion]] unterschieden werden.


Im deutschen [[Grundgesetz]] heißt es dazu: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.“<ref>{{Art.|7|gg|juris}} Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG)</ref> Die Länder [[Freie Hansestadt Bremen|Bremen]] und [[Berlin]] sahen (und sehen) unter Berufung auf die [[Bremer Klausel]] jedoch keinen konfessionell gebundenen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach vor. Dies führte zu sehr unterschiedlichen Entwicklungen, zumal die [[bekenntnisfreie Schule]] inzwischen zum Regelfall geworden ist. Der traditionell getrennte Unterricht erfolgte oft durch [[Pastor]]en bzw. [[Pfarrer]], die [[evangelische Theologie]] und [[katholische Theologie]] studiert hatten. In neuerer Zeit hat sich dazu das Studienfach [[Religionspädagogik]] entwickelt.
Im deutschen [[Grundgesetz]] heißt es dazu: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.“<ref>{{Art.|7|gg|juris}} Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG)</ref> Die Länder [[Freie Hansestadt Bremen|Bremen]] und [[Berlin]] sahen (und sehen) unter Berufung auf die [[Bremer Klausel]] jedoch keinen konfessionell gebundenen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach vor. Dies führte zu sehr unterschiedlichen Entwicklungen, zumal die [[bekenntnisfreie Schule]] inzwischen zum Regelfall geworden ist. Der traditionell getrennte Unterricht erfolgte oft durch [[Pastor]]en bzw. [[Pfarrer]], die [[evangelische Theologie]] und [[katholische Theologie]] studiert hatten. In neuerer Zeit haben sich dazu die Bezeichnung [[Religionskunde]] und das Studienfach [[Religionspädagogik]] entwickelt.


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Version vom 30. März 2024, 08:52 Uhr

Religionsunterricht (früher auch Religionslehre) ist ein Unterrichtsfach an Schulen, in dem Glaubensinhalte, Geschichte und Wertesysteme meist einer bestimmten Religionen gelehrt werden. In vielen Ländern wird Religionsunterricht innerhalb des staatlichen Schulbetriebs durch die verschiedenen Religionsgemeinschaften durchgeführt, wobei katholische Religion und Evangelische Religion unterschieden werden.

Im deutschen Grundgesetz heißt es dazu: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.“[1] Die Länder Bremen und Berlin sahen (und sehen) unter Berufung auf die Bremer Klausel jedoch keinen konfessionell gebundenen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach vor. Dies führte zu sehr unterschiedlichen Entwicklungen, zumal die bekenntnisfreie Schule inzwischen zum Regelfall geworden ist. Der traditionell getrennte Unterricht erfolgte oft durch Pastoren bzw. Pfarrer, die evangelische Theologie und katholische Theologie studiert hatten. In neuerer Zeit haben sich dazu die Bezeichnung Religionskunde und das Studienfach Religionspädagogik entwickelt.

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Art. 7 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG)