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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland''', die [[Verfassung (Staat)|Staatsverfassung]], wurde | Das '''Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland''', die deutsche [[Verfassung (Staat)|Staatsverfassung]], wurde von einem ''Parlamentarischen Rat'' ausgearbeitet, der von September 1948 bis Juni 1949 in [[Bonn]] tagte. Dieser Rat bestand aus gewählten Vertretern der damaligen westdeutschen Länder [[Baden]], [[Bayern]], [[Freie Hansestadt Bremen|Bremen]], [[Hamburg]], [[Hessen]], [[Niedersachsen]], [[Nordrhein-Westfalen]], [[Rheinland-Pfalz]], [[Schleswig-Holstein]], [[Württemberg-Baden]] und [[Württemberg-Hohenzollern]]. Der Bayerische Landtag lehnte am 5. Mai 1949 als einziges der Länderparlamente nach einer Nachtsitzung die Billigung des vom Parlamentarischen Rat ausgearbeiteten Grundgesetzes ab. Falls aber zwei Drittel aller Bundesländer zustimmen – was später geschah –, erklärte er zugleich dessen Gültigkeit auch im ''Freistaat Bayern''. | ||
Es ist die Verfassung der [[Bundesrepublik Deutschland]]. Die Tatsache, dass die deutsche Verfassung die Bezeichnung „Grundgesetz“ hat, entwertet ''nicht'' ihren Stellenwert oder ihre Geltung, sondern hat nur historische (geschichtliche) Gründe, jedoch keine praktischen Konsequenzen. In einer Verfassung wie dem Grundgesetz sind etwa die [[Grundrechte]] der Bürger/innen geregelt. Die Einhaltung des Grundgesetzes überwacht in Deutschland das ''[[Bundesverfassungsgericht]]'' in [[Karlsruhe]]. | Es ist die Verfassung der [[Bundesrepublik Deutschland]]. Die Tatsache, dass die deutsche Verfassung die Bezeichnung „Grundgesetz“ hat, entwertet ''nicht'' ihren Stellenwert oder ihre Geltung, sondern hat nur historische (geschichtliche) Gründe, jedoch keine praktischen Konsequenzen. In einer Verfassung wie dem Grundgesetz sind etwa die [[Grundrechte]] der Bürger/innen geregelt. Die Einhaltung des Grundgesetzes überwacht in Deutschland das ''[[Bundesverfassungsgericht]]'' in [[Karlsruhe]]. |
Version vom 12. Oktober 2022, 08:14 Uhr
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland | |
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Kategorie | |
Slogan | Weniger ist mehr. |
Beschreibung | Kurzartikel auf PlusPedia
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Bild zum Thema | ![]() |
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die deutsche Staatsverfassung, wurde von einem Parlamentarischen Rat ausgearbeitet, der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagte. Dieser Rat bestand aus gewählten Vertretern der damaligen westdeutschen Länder Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Der Bayerische Landtag lehnte am 5. Mai 1949 als einziges der Länderparlamente nach einer Nachtsitzung die Billigung des vom Parlamentarischen Rat ausgearbeiteten Grundgesetzes ab. Falls aber zwei Drittel aller Bundesländer zustimmen – was später geschah –, erklärte er zugleich dessen Gültigkeit auch im Freistaat Bayern.
Es ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Tatsache, dass die deutsche Verfassung die Bezeichnung „Grundgesetz“ hat, entwertet nicht ihren Stellenwert oder ihre Geltung, sondern hat nur historische (geschichtliche) Gründe, jedoch keine praktischen Konsequenzen. In einer Verfassung wie dem Grundgesetz sind etwa die Grundrechte der Bürger/innen geregelt. Die Einhaltung des Grundgesetzes überwacht in Deutschland das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
In der bis heute gültigen Fassung besteht das Grundgesetz aus über 145 Artikeln, davon beschreiben die ersten 20 Artikel die Grundrechte. Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen im Laufe der Zeit gibt es neben den reinen Zahlen auch einige Artikel mit Buchstabenzusätzen, zum Beispiel ab § 87a zum Thema Bundeswehr.