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Stadtstaat: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Stadtstaat''' ist im Gegensatz zum [[Flächenstaat]] ein [[Staat]], der nur das [[Gebiet]] einer [[Stadt]] (und gegebenenfalls ihr engeres Umland) umfasst. Es kann sich dabei um einen [[Souveränität|souveränen]] Staat oder um einen [[Gliedstaat]] innerhalb eines [[Bundesstaat (Föderaler Staat)|Bundesstaats]] handeln. Bekannte historische Stadtstaaten sind [[Bremen]], [[Rom]] und [[Venedig]], heutige Stadtstaaten in Deutschland sind [[Berlin]] und [[Hamburg]]. Das heutige [[Freie Hansestadt Bremen|Bundesland Bremen]] ist ein „Zwei-Städte-Staat“, weil es aus Bremen und [[Bremerhaven]] besteht.
Ein '''Stadtstaat''' ist im Gegensatz zum [[Flächenstaat]] ein [[Staat]], der nur das [[Gebiet]] einer [[Stadt]] (und gegebenenfalls ihr engeres Umland) umfasst. Es kann sich dabei um einen [[Souveränität|souveränen]] Staat oder um einen [[Gliedstaat]] innerhalb eines [[Bundesstaat (Föderaler Staat)|Bundesstaats]] handeln. Bekannte historische Stadtstaaten sind [[Bremen]], [[Rom]] und [[Venedig]], heutige Stadtstaaten in Deutschland sind [[Berlin]] und [[Hamburg]]; das [[Freie Hansestadt Bremen|Bundesland Bremen]] ist ein „Zwei-Städte-Staat“, weil es aus Bremen und [[Bremerhaven]] besteht.


Städte in [[Einheitsstaat]]en sind in keinem Fall Stadtstaaten, auch wenn sie [[Verwaltungseinheit]]en oberhalb der [[Gemeinde|kommunalen]] Ebene gleichgestellt sind, da in Einheitsstaaten [[Definition|per definitionem]] keine Gliedstaaten existieren. Ebenfalls keine Stadtstaaten sind Städte, die in föderativen Staaten keinem der Gliedstaaten angehören, sondern den Status von [[Bundesunmittelbares Gebiet|Bundesterritorien]] haben wie z. B. [[Washington, D.C.]], [[Brasília|Brasilia D.F.]], [[Canberra]] oder die indische Stadt [[Chandigarh]].
Städte in [[Einheitsstaat]]en sind in keinem Fall Stadtstaaten, auch wenn sie [[Verwaltungseinheit]]en oberhalb der [[Gemeinde|kommunalen]] Ebene gleichgestellt sind, da in Einheitsstaaten [[Definition|per definitionem]] keine Gliedstaaten existieren. Ebenfalls keine Stadtstaaten sind Städte, die in föderativen Staaten keinem der Gliedstaaten angehören, sondern den Status von [[Bundesunmittelbares Gebiet|Bundesterritorien]] haben wie z. B. [[Washington, D.C.]], [[Brasília|Brasilia D.F.]], [[Canberra]] oder die indische Stadt [[Chandigarh]].

Aktuelle Version vom 10. November 2021, 11:38 Uhr

Ein Stadtstaat ist im Gegensatz zum Flächenstaat ein Staat, der nur das Gebiet einer Stadt (und gegebenenfalls ihr engeres Umland) umfasst. Es kann sich dabei um einen souveränen Staat oder um einen Gliedstaat innerhalb eines Bundesstaats handeln. Bekannte historische Stadtstaaten sind Bremen, Rom und Venedig, heutige Stadtstaaten in Deutschland sind Berlin und Hamburg; das Bundesland Bremen ist ein „Zwei-Städte-Staat“, weil es aus Bremen und Bremerhaven besteht.

Städte in Einheitsstaaten sind in keinem Fall Stadtstaaten, auch wenn sie Verwaltungseinheiten oberhalb der kommunalen Ebene gleichgestellt sind, da in Einheitsstaaten per definitionem keine Gliedstaaten existieren. Ebenfalls keine Stadtstaaten sind Städte, die in föderativen Staaten keinem der Gliedstaaten angehören, sondern den Status von Bundesterritorien haben wie z. B. Washington, D.C., Brasilia D.F., Canberra oder die indische Stadt Chandigarh.

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