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Deutsche: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Deutsche''' wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von [[Ethnie|ethnischen]] Deutschen wird darunter die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige [[Deutsche Sprache|Deutsch]] als [[Muttersprache]] sprechen und spezifisch ''deutsche'' kulturelle Merkmale aufweisen, oft wird auch auf eine gemeinsame Herkunft und Abstammung verwiesen. Eine ethnologische und populationsgenetische Konzeption der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen [[Abstammung]] das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Im [[Rechtswissenschaft|juristischen]] Sinne bilden alle [[Deutsche Staatsangehörigkeit|deutschen Staatsbürger]], ungeachtet ihrer deutschen oder anderen Ethnie, das deutsche [[Staatsvolk]].<ref>Vgl. [[Theodor Schweisfurth]], ''Völkerrecht'', Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 §&nbsp;3.I [http://books.google.de/books?id=SbnGHvVLzE4C&pg=PA10 Rn 25].</ref> Es gibt enge Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Konzeptionen, insbesondere zwischen dem Ethnienkonzept einerseits und den Bestimmungen über die [[Staatsbürgerschaft|rechtliche Zugehörigkeit]] zu [[Deutschland]] und Konzeptionen einer deutschen [[Nation]] andererseits. Außerdem gibt es [[Passdeutscher|Passdeutsche]], ehemalige Ausländer mit deutschem Pass.
Der Begriff '''Deutsche''' wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von [[Ethnie|ethnischen]] Deutschen wird darunter meist die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige aus [[Deutschland]] stammen bzw. dort leben, [[Deutsche Sprache|Deutsch]] als [[Muttersprache]] sprechen und spezifisch ''deutsche'' kulturelle Merkmale aufweisen. Oft wird auch auf eine gemeinsame [[Herkunft]] und [[Abstammung]] verwiesen, so dass sich Menschen in anderen Staaten als der [[Bundesrepublik Deutschland]] darauf berufen. Eine [[Ethnologie|ethnologische]] und [[population]]sgenetische Betrachtung der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Im [[Rechtswissenschaft|juristischen]] Sinne bilden alle [[Deutsche Staatsangehörigkeit|deutschen Staatsbürger]], ungeachtet ihrer deutschen oder anderen Ethnie, das deutsche [[Staatsvolk]].<ref>Vgl. [[Theodor Schweisfurth]], ''Völkerrecht'', Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 §&nbsp;3.I [http://books.google.de/books?id=SbnGHvVLzE4C&pg=PA10 Rn 25].</ref> Es gibt enge Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Betrachtungen, insbesondere zwischen der [[Staatsbürgerschaft]] und Konzeptionen einer deutschen [[Nation]].


=== Einzelnachweise ===
== Einzelnachweise ==
*[[Passdeutscher]]
 
== Einzelnachweise ==
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* [http://www.fernuni-hagen.de/KSW/forschung/pdf/fk2_ksw_hansen.pdf Georg Hansen: ''Die Ethnisierung des deutschen Staatsbürgerrechts und seine Tauglichkeit in der EU''] (PDF; 187 kB)
* [http://www.fernuni-hagen.de/KSW/forschung/pdf/fk2_ksw_hansen.pdf Georg Hansen: ''Die Ethnisierung des deutschen Staatsbürgerrechts und seine Tauglichkeit in der EU''] (PDF; 187 kB)
* [http://www.zis.uni-mainz.de/Dateien/Forum_Humangeographie_3_-_Matthias_Kulinna_-_Ethnomarketing_in_Deutschland.pdf Matthias Kulinna: ''Ethnomarketing in Deutschland. Die Konstruktion von Ethnizität durch Marketingakteure.''] Frankfurt 2007, Dissertation am Fachbereich 11 Geowissenschaften/Geographie der [[Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main|Goethe-Universität Frankfurt am Main]], 278 Seiten (PDF; 2,69 MB)
* [http://www.zis.uni-mainz.de/Dateien/Forum_Humangeographie_3_-_Matthias_Kulinna_-_Ethnomarketing_in_Deutschland.pdf Matthias Kulinna: ''Ethnomarketing in Deutschland. Die Konstruktion von Ethnizität durch Marketingakteure.''] Frankfurt 2007, Dissertation am Fachbereich 11 Geowissenschaften/Geographie der [[Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main|Goethe-Universität Frankfurt am Main]], 278 Seiten (PDF; 2,69 MB)
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[[Kategorie:Ethnie in Europa]]
[[Kategorie:Germanischsprachige Ethnie]]
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Version vom 16. September 2021, 21:12 Uhr

Der Begriff Deutsche wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von ethnischen Deutschen wird darunter meist die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige aus Deutschland stammen bzw. dort leben, Deutsch als Muttersprache sprechen und spezifisch deutsche kulturelle Merkmale aufweisen. Oft wird auch auf eine gemeinsame Herkunft und Abstammung verwiesen, so dass sich Menschen in anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland darauf berufen. Eine ethnologische und populationsgenetische Betrachtung der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Im juristischen Sinne bilden alle deutschen Staatsbürger, ungeachtet ihrer deutschen oder anderen Ethnie, das deutsche Staatsvolk.[1] Es gibt enge Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Betrachtungen, insbesondere zwischen der Staatsbürgerschaft und Konzeptionen einer deutschen Nation.

Einzelnachweise

Einzelnachweise

  1. Vgl. Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 § 3.I Rn 25.

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