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Oligarchie: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Oligarchie bei [[Platon]] (427–347 v. Chr.) ist die gesetzlose [[Herrschaft]] der Reichen, die nur an ihrem [[Eigennutz]] interessiert sind. Sie fällt wie die Aristokratie unter die Herrschaft der Wenigen, wobei diese als gesetzmäßige, am [[Gemeinwohl]] ausgerichtete Herrschaft gilt.<ref>Platon, Politikos, 291c-303d</ref>  
Die Oligarchie bei [[Platon]] (427–347 v. Chr.) ist die gesetzlose [[Herrschaft]] der Reichen, die nur an ihrem [[Eigennutz]] interessiert sind. Sie fällt wie die Aristokratie unter die Herrschaft der Wenigen, wobei diese als gesetzmäßige, am [[Gemeinwohl]] ausgerichtete Herrschaft gilt.<ref>Platon, Politikos, 291c-303d</ref>  
Die Staatslehre von [[Wikipedia:Polybios|Polybios]] in erweiterter Form:
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Version vom 13. März 2021, 21:30 Uhr

Die Oligarchie (von altgriechisch ὀλιγαρχία oligarchia „Herrschaft von wenigen“) ist in der klassischen (antiken) Verfassungslehre eine Entartung der Aristokratie. Zur Abgrenzung von dieser Bedeutung und in Besinnung auf den eigentlichen Wortsinn wird heute auch der an sich gleichbedeutende Begriff Oligokratie verwendet.

Die Oligarchie bei Platon (427–347 v. Chr.) ist die gesetzlose Herrschaft der Reichen, die nur an ihrem Eigennutz interessiert sind. Sie fällt wie die Aristokratie unter die Herrschaft der Wenigen, wobei diese als gesetzmäßige, am Gemeinwohl ausgerichtete Herrschaft gilt.[1]

Die Staatslehre von Polybios in erweiterter Form:

Anzahl der Herrscher Gemeinwohl Eigennutz
Einer Monarchie Diktatur
Einige Demokratie, Aristokratie Oligarchie
Alle Direkte Demokratie Ochlokratie
Keiner Anarchie Anomie

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Platon, Politikos, 291c-303d