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Prostituiertenschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Prostituiertenschutzgesetz''' ('''ProstSchG''') wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernelemente sind die Einführung einer [[Erlaubnis]]pflicht für alle [[Prostitution]]sgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für [[Prostituierte]]. Damit sollen Prostituierte besser geschützt und die traditionell damit verbundene [[Kriminalität]] bekämpft werden. Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den [[Bundesland|Bundesländern]]. Mit dem 2001 unter der Regierung von [[Gerhard Schröder]] verabschiedeten [[Prostitutionsgesetz]] wurde zum 1. Januar 2002 die [[Sittenwidrigkeit]] der Prostitution abgeschafft, wodurch erstmals Prostituierte einen rechtswirksamen [[Vertrag]] abschließen konnten und Zugang zur [[Sozialversicherung]] erhielten. Durch das Prostituiertenschutzgesetz sind Personen, die der [[Prostitution in Deutschland]] nachgehen oder nachgehen wollen, seit dem 1. Juli 2017 verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden ({{§|3|ProstSchG|buzer}} ProstSchG).
Das '''Prostituiertenschutzgesetz''' ('''ProstSchG''') wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernelemente sind die Einführung einer [[Erlaubnis]]pflicht für alle [[Prostitution]]sgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für [[Prostituierte]]. Damit sollen Prostituierte besser geschützt und die traditionell damit verbundene [[Kriminalität]] bekämpft werden. Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den [[Bundesland|Bundesländern]]. Mit dem 2001 unter der Regierung von [[Gerhard Schröder]] verabschiedeten [[Prostitutionsgesetz]] war zunächst 2002 die [[Sittenwidrigkeit]] der Prostitution abgeschafft worden, so dass damit Prostituierte einen rechtswirksamen [[Vertrag]] abschließen konnten und Zugang zur [[Sozialversicherung]] erhielten. Durch das Prostituiertenschutzgesetz sind grundsätzlich alle Personen, die der [[Prostitution in Deutschland]] nachgehen oder nachgehen wollen, seit dem 1. Juli 2017 verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden ({{§|3|ProstSchG|buzer}} ProstSchG).
 
{{Rechtshinweis}}


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 25. Oktober 2020, 10:49 Uhr

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernelemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte. Damit sollen Prostituierte besser geschützt und die traditionell damit verbundene Kriminalität bekämpft werden. Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den Bundesländern. Mit dem 2001 unter der Regierung von Gerhard Schröder verabschiedeten Prostitutionsgesetz war zunächst 2002 die Sittenwidrigkeit der Prostitution abgeschafft worden, so dass damit Prostituierte einen rechtswirksamen Vertrag abschließen konnten und Zugang zur Sozialversicherung erhielten. Durch das Prostituiertenschutzgesetz sind grundsätzlich alle Personen, die der Prostitution in Deutschland nachgehen oder nachgehen wollen, seit dem 1. Juli 2017 verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden (§ 3Vorlage:§/Wartung/buzer ProstSchG).

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Weblinks

  • Text des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) mit Änderungen bei buzer.de

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