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Regierungsbezirk: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Regierungsbezirk''' ist ein Verwaltungsbezirk in einigen deutschen [[Bundesland|Bundesländern]]. ''Bezirksregierung'' ist der Titel einer allgemeinen Landesmittelbehörde, die ressortverschiedene Aufgaben erfüllt. Geleitet wird sie dabei von einem [[Regierungspräsident]]en. Der oberste Beamte als ''Regierungspräsident'' wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der jeweiligen Zentralregierung des Bundeslandes eingesetzt.  
'''Regierungsbezirk''' ist ein Verwaltungsbezirk in einigen deutschen [[Bundesland|Bundesländern]]. ''Bezirksregierung'' ist der Titel einer allgemeinen Landesmittelbehörde, die ressortverschiedene Aufgaben erfüllt. Geleitet wird sie dabei von einem [[Regierungspräsident]]en. Der oberste Beamte als ''Regierungspräsident'' wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der jeweiligen Zentralregierung des Bundeslandes eingesetzt.
 
== Situation in den Bundesländern ==
In folgenden Ländern gibt es Regierungsbezirke:
* [[Baden-Württemberg]] – 4 Regierungsbezirke: [[Regierungsbezirk Freiburg|Freiburg]], [[Regierungsbezirk Karlsruhe|Karlsruhe]], [[Regierungsbezirk Stuttgart|Stuttgart]], [[Regierungsbezirk Tübingen|Tübingen]]
* [[Bayern]] – 7 Regierungsbezirke: [[Oberbayern]], [[Niederbayern]], [[Oberfranken]], [[Mittelfranken]], [[Unterfranken]], [[Oberpfalz]], [[Schwaben (Bayern)|Schwaben]].
* [[Hessen]] – 3 Regierungsbezirke: [[Regierungsbezirk Darmstadt|Darmstadt]], [[Regierungsbezirk Gießen|Gießen]], [[Regierungsbezirk Kassel|Kassel]]
* [[Nordrhein-Westfalen]] – 5 Regierungsbezirke: [[Regierungsbezirk Arnsberg|Arnsberg]], [[Regierungsbezirk Detmold|Detmold]], [[Regierungsbezirk Düsseldorf|Düsseldorf]], [[Regierungsbezirk Köln|Köln]], [[Regierungsbezirk Münster|Münster]]
 
Im Zuge von [[Verwaltungsreform]]en wurden die Regierungsbezirke in einigen Ländern abgeschafft, in [[Berlin]], [[Freie Hansestadt Bremen|Bremen]], [[Hamburg]], [[Schleswig-Holstein]] und im [[Saarland]] gab es nie Regierungsbezirke.


[[Kategorie:Regierungsbezirk| Regierungsbezirk]]
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Version vom 25. Oktober 2020, 09:11 Uhr

Regierungsbezirk ist ein Verwaltungsbezirk in einigen deutschen Bundesländern. Bezirksregierung ist der Titel einer allgemeinen Landesmittelbehörde, die ressortverschiedene Aufgaben erfüllt. Geleitet wird sie dabei von einem Regierungspräsidenten. Der oberste Beamte als Regierungspräsident wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der jeweiligen Zentralregierung des Bundeslandes eingesetzt.

Situation in den Bundesländern

In folgenden Ländern gibt es Regierungsbezirke:

Im Zuge von Verwaltungsreformen wurden die Regierungsbezirke in einigen Ländern abgeschafft, in Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und im Saarland gab es nie Regierungsbezirke.

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