PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Pornografie: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
alles subjektiv
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Rechtliche Lage: Quellen dazu
Zeile 7: Zeile 7:


== Rechtliche Lage ==
== Rechtliche Lage ==
In der [[Bundesrepublik Deutschland]] bedeutete das Urteil des [[Bundesgerichtshof]]s 1969 über den erotischen Briefroman [[Fanny Hill]] eine Wende in der Rechtsgeschichte. Seitdem gibt es grundsätzlich Ausnahmen für künstlerische und schriftstellerische Werke. Allerdings gelten auch hierzulande der [[Jugendschutz]] bzw. die Altersbeschränkung, so dass eine Freigabe (zum Beispiel Verkaufsangebote) grundsätzlich erst für Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zulässig ist. Auch hier gibt es wieder Ausnahmen z.B. für Lehrmaterial an Schulen.  
In der [[Bundesrepublik Deutschland]] bedeutete das Urteil des [[Bundesgerichtshof]]s 1969 über den erotischen Briefroman [[Fanny Hill]] eine Wende in der Rechtsgeschichte. Seitdem gibt es grundsätzlich Ausnahmen für künstlerische und schriftstellerische Werke. Allerdings gelten auch hierzulande der [[Jugendschutz]] bzw. die Altersbeschränkung, so dass eine Freigabe (zum Beispiel Verkaufsangebote) grundsätzlich erst für Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zulässig ist.<ref>siehe insbesondere {{§|184|stgb|juris}} und {{§|184d|stgb|juris}} des [[Strafgesetzbuch]]es</ref> Auch hier gibt es wieder Ausnahmen z.B. für Lehrmaterial an Schulen.  


In vielen Ländern der Welt sind die Regeln wesentlich strenger. Insbesondere in [[islam]]ischen Ländern Nordafrikas, Vorderasiens sowie in vielen Länder Südostasiens ist die Verbreitung von Pornografie verboten. Dies hat teilweise [[kultur]]elle, meist aber [[Religion|religiöse]] Gründe. Vielfach wird bereits allein die Darstellung des nackten menschlichen Körpers in [[Theater]], [[Film]], [[Literatur]] und der [[Bildende Kunst|Bildenden Kunst]] als Pornografie bezeichnet, sogar wenn dies keinen sexuellen Bezug hat.
In vielen Ländern der Welt sind die Regeln wesentlich strenger. Insbesondere in [[islam]]ischen Ländern Nordafrikas, Vorderasiens sowie in vielen Länder Südostasiens ist die Verbreitung von Pornografie verboten. Dies hat teilweise [[kultur]]elle, meist aber [[Religion|religiöse]] Gründe. Vielfach wird bereits allein die Darstellung des nackten menschlichen Körpers in [[Theater]], [[Film]], [[Literatur]] und der [[Bildende Kunst|Bildenden Kunst]] als Pornografie bezeichnet, sogar wenn dies keinen sexuellen Bezug hat.

Version vom 17. Oktober 2020, 10:15 Uhr

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Die Interpretation von Pornografie ist kulturell sehr verschieden - hier ein Bild vom Karneval in Rio de Janeiro

Bei der Pornografie (auch Pornographie) werden die menschliche Sexualität und oft auch der Sexualakt direkt dargestellt. Ziel ist es manchmal, den Betrachter sexuell zu erregen. Andererseits ist die Definition des Begriffs subjektiv und kulturell geprägt. Als ein Merkmal gilt, dass die Geschlechtsorgane und -merkmale dabei in ihrem Einsatz betont dargestellt werden. Für die Darsteller gelten besondere Kriterien, die sich an der Zielgruppe orientieren. Dabei kommt es weniger auf die Leistung des Schauspielers an, sondern vor allem auf die Präsentation des oft nackten Körpers. Für einige Schauspieler kann das auch der Einstieg in den Beruf sein, wobei sie dann allerdings manchmal als „vorbelastet“ gelten und nicht mehr ohne weiteres Zugang zu allen Genres des Films haben.

Herkunft und Wandel des Begriffs

Der Begriff Pornografie ist ein aus dem Altgriechischen abgeleitetes Kunstwort, zusammengesetzt aus πόρνη (pórnē = „Dirne“) und γράφειν (gráphein = „schreiben“). Je nach Zeit und Kultur wird Pornografie geduldet oder strafrechtlich verfolgt. Zeitweise wurde allein die Darstellung des nackten, weiblichen Körpers einer Frau als Pornografie bezeichnet, insbesondere seit dem viktorianischen Zeitalter ab etwa 1840. Einziger Beleg für den Gebrauch eines entsprechenden Begriffs in der Antike ist eine Stelle im Gelehrtengastmahl des Athenaios, wo vom πορνογράφος (pornográphos) die Rede ist, worunter beispielsweise der Autor einer Biografie einer berühmten Prostituierten oder der Maler entsprechender Bilder verstanden wird.[1]

Rechtliche Lage

In der Bundesrepublik Deutschland bedeutete das Urteil des Bundesgerichtshofs 1969 über den erotischen Briefroman Fanny Hill eine Wende in der Rechtsgeschichte. Seitdem gibt es grundsätzlich Ausnahmen für künstlerische und schriftstellerische Werke. Allerdings gelten auch hierzulande der Jugendschutz bzw. die Altersbeschränkung, so dass eine Freigabe (zum Beispiel Verkaufsangebote) grundsätzlich erst für Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zulässig ist.[2] Auch hier gibt es wieder Ausnahmen z.B. für Lehrmaterial an Schulen.

In vielen Ländern der Welt sind die Regeln wesentlich strenger. Insbesondere in islamischen Ländern Nordafrikas, Vorderasiens sowie in vielen Länder Südostasiens ist die Verbreitung von Pornografie verboten. Dies hat teilweise kulturelle, meist aber religiöse Gründe. Vielfach wird bereits allein die Darstellung des nackten menschlichen Körpers in Theater, Film, Literatur und der Bildenden Kunst als Pornografie bezeichnet, sogar wenn dies keinen sexuellen Bezug hat.

Siehe auch

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise

  1. Athenaios Deipnosophistai 8.567b. Siehe auch Wilhelm Pape: Griechisch-deutsches Handwörterbuch. Band 2, Braunschweig 1914, S. 684.
  2. siehe insbesondere § 184 und § 184d des Strafgesetzbuches