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Kriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 2. April 2020, 08:11 Uhr

Der Begriff der Kriminalität (von lateinisch crimen = „Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen“) orientiert sich im Wesentlichen an der juristischen Definition der Straftat. Während die die Straftat als Verbrechen jedoch eher an dem individuellen Verhalten gemessen wird, bezieht sich Kriminalität auf die Straftaten als Gesamtphänomen einer Gesellschaft und erfasst auch Taten, die keine Verbrechen, sondern nur Vergehen sind. Teilweise werden in der Statistik auch die Tatverdächtigen erfasst.[1] Weitergehend wird mit Kriminalität nicht nur das von der Polizei als Straftat bewertete Verhalten, sondern die Gesamt aller Rechtsverletzungen mit strafrechtlichen Tatbeständen bezeichnet.

Andere Lexika




Einzelnachweise

  1. Klaus Boers, Marcus Schaerff: Jugenddelinquenz und Präventionsprogramme in Nordrhein-Westfalen, Zeitschrift für Jugendkriminalität und Jugendhilfe, März 2020 (Heft 1/2020), Seite 5