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Gewaltenteilung: Unterschied zwischen den Versionen

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nicht jedes Parlament gehört dazu
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'''Gewaltenteilung''' ist das Prinzip eines modernen [[Rechtsstaat]]es. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten ''Gesetzgebung'' ([[Legislative]]), ''ausführende Gewalt'' ([[Regierung]], [[Exekutive]]) und ''Rechtsprechung'' ([[Gericht]]e, [[Judikative]]) unterschieden. Diese Form der Gewaltenteilung wurde im 17. und zu Beginn des 18. Jahrhundert durch die Staatsphilosophie des englischen Philosophen [[John Locke]] und des französischen Barons Montesquieu philosophisch begründet. In seiner staatstheoretischen Schrift ''De l’esprit des lois'' (Vom Geist der Gesetze, Genf 1748) stellte Montesquieu den Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive vor.
Die '''Gewaltenteilung''' gilt als Prinzip eines modernen [[Rechtsstaat]]es. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei „Gewalten“ (Machtbefugnisse des [[Staat]]es) ''Gesetzgebung'' ([[Legislative]]), ''ausführende Gewalt'' ([[Regierung]], [[Exekutive]]) und ''Rechtsprechung'' ([[Gericht]]e, [[Judikative]]) unterschieden.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung</ref> Diese Form der Gewaltenteilung wurde im 17. und zu Beginn des 18. Jahrhundert durch die [[Staatsphilosophie]] des englischen Philosophen [[John Locke]] und des französischen Barons [[Montesquieu]] philosophisch begründet. In seiner staatstheoretischen Schrift ''De l’esprit des lois'' (Vom Geist der Gesetze, Genf 1748) stellte Montesquieu den Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive vor.
 
Neben diesen drei „Gewalten“ werden in der politischen Diskussion oft auch eine ''[[Vierte Gewalt]]'' (meist die [[Massenmedien]]) und eine ''Fünfte Gewalt'' (zum Beispiel die [[Religion]] oder eine [[Staatskirche]]) genannt.
 
== Weblinks ==
{{Commonscat|Separation of powers|Gewaltenteilung}}
* [http://www.gewaltenteilung.de/ Zum Status der dritten Gewalt in Deutschland und Europa]
 
== Einzelnachweise ==
<references />


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Parlament]]
*[[Parlament]]


{{PPA-Kupfer}}
[[Kategorie:PPA-Kupfer]]
 
[[Kategorie:Verfassungsrecht]]
[[Kategorie:Verfassungsrecht]]
[[Kategorie:Rechtsstaat]]
[[Kategorie:Rechtsstaat]]
[[Kategorie:Staatsphilosophie]]
[[Kategorie:Staatsphilosophie]]
[[Kategorie:Rechtsphilosophie]]
[[Kategorie:Rechtsphilosophie]]

Version vom 21. Februar 2020, 11:41 Uhr

Die Gewaltenteilung gilt als Prinzip eines modernen Rechtsstaates. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei „Gewalten“ (Machtbefugnisse des Staates) Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Regierung, Exekutive) und Rechtsprechung (Gerichte, Judikative) unterschieden.[1] Diese Form der Gewaltenteilung wurde im 17. und zu Beginn des 18. Jahrhundert durch die Staatsphilosophie des englischen Philosophen John Locke und des französischen Barons Montesquieu philosophisch begründet. In seiner staatstheoretischen Schrift De l’esprit des lois (Vom Geist der Gesetze, Genf 1748) stellte Montesquieu den Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive vor.

Neben diesen drei „Gewalten“ werden in der politischen Diskussion oft auch eine Vierte Gewalt (meist die Massenmedien) und eine Fünfte Gewalt (zum Beispiel die Religion oder eine Staatskirche) genannt.

Weblinks

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Commons: Gewaltenteilung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Siehe auch