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Person: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemeines ==
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Der Begriff der Person ist in nahezu allen [[kultur]]ellen und wissenschaftlichen Zusammenhängen ([[Umgangssprache]], [[Literatur]], [[Kunst]], [[Recht]], [[Philosophie]], [[Theologie]] oder [[Ethik]]) gegenwärtig.<ref> Günter Rager, Adrian Holderegger (Hrsg.): ''Bewusstsein und Person'', 2000, [https://books.google.de/books?id=CmM8X_BxeGsC&pg=PA87 Seite 87]</ref> Er wird deshalb in den verschiedenen [[Fachgebiet]]en teilweise unterschiedlich für deren [[Erkenntnisobjekt]]e definiert. Das aus Person gebildete [[Nomen Agentis]] ist das [[Personal]], die [[Belegschaft]] von [[Organisation]]en. Es bildet das in [[Wortzusammensetzung]]en (Komposita) wie [[Personalabteilung]], [[Personalakte]], [[Personalbeurteilung]] oder [[Personalbedarfsplanung]] vorkommende Bestimmungswort. Damit nicht zusammenhängende Begriffe wie [[Personalausweis]], [[Personalien]] oder [[Personalkredit]] weisen auf die Person als Adressat hin. [[Personengesellschaft]], [[Einpersonengesellschaft]], [[Personenkult]], [[Personenname]], [[Personenstand]] oder [[Personenverkehr]] wiederum sind Komposita, die durch ihr Bestimmungswort den Bezug zu Personen herstellen.
Der Begriff der Person ist in nahezu allen [[kultur]]ellen und wissenschaftlichen Zusammenhängen ([[Umgangssprache]], [[Literatur]], [[Kunst]], [[Recht]], [[Philosophie]], [[Theologie]] oder [[Ethik]]) gegenwärtig.<ref> Günter Rager, Adrian Holderegger (Hrsg.): ''Bewusstsein und Person'', 2000, [https://books.google.de/books?id=CmM8X_BxeGsC&pg=PA87 Seite 87]</ref> Er wird deshalb in den verschiedenen [[Fachgebiet]]en teilweise unterschiedlich definiert. Das aus Person gebildete [[Nomen Agentis]] ist das [[Personal]], die [[Belegschaft]] von [[Organisation]]en. Es bildet das in [[Wortzusammensetzung]]en (Komposita) wie [[Personalabteilung]], [[Personalakte]], [[Personalbeurteilung]] oder [[Personalbedarfsplanung]] vorkommende Bestimmungswort. Damit nicht zusammenhängende Begriffe wie [[Personalausweis]], [[Personalien]] oder [[Personalkredit]] weisen auf die Person als Adressat hin. [[Personengesellschaft]], [[Einpersonengesellschaft]], [[Personenkult]], [[Personenname]], [[Personenstand]] oder [[Personenverkehr]] wiederum sind Komposita, die durch ihr Bestimmungswort den Bezug zu Personen herstellen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 13. Februar 2020, 11:05 Uhr

Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Mensch. Verschiedene Wissenschaft haben ein spezifisches Begriffsverständnis.

Allgemeines

Der Begriff der Person ist in nahezu allen kulturellen und wissenschaftlichen Zusammenhängen (Umgangssprache, Literatur, Kunst, Recht, Philosophie, Theologie oder Ethik) gegenwärtig.[1] Er wird deshalb in den verschiedenen Fachgebieten teilweise unterschiedlich definiert. Das aus Person gebildete Nomen Agentis ist das Personal, die Belegschaft von Organisationen. Es bildet das in Wortzusammensetzungen (Komposita) wie Personalabteilung, Personalakte, Personalbeurteilung oder Personalbedarfsplanung vorkommende Bestimmungswort. Damit nicht zusammenhängende Begriffe wie Personalausweis, Personalien oder Personalkredit weisen auf die Person als Adressat hin. Personengesellschaft, Einpersonengesellschaft, Personenkult, Personenname, Personenstand oder Personenverkehr wiederum sind Komposita, die durch ihr Bestimmungswort den Bezug zu Personen herstellen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Günter Rager, Adrian Holderegger (Hrsg.): Bewusstsein und Person, 2000, Seite 87

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